Lizenziat der Rechtswissenschaft

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Lic. iur. steht in der Schweiz als Abkürzung für ein Lizenziat in Rechtswissenschaft (Jus), das heisst ein akademisches Diplom in Rechtswissenschaften. Dieses Diplom kann nur an Universitäten erworben werden und bedingt normalerweise acht bis zehn Semester Studium; das Verfassen einer Diplomarbeit ist in Unterschied zum Masterstudiengang nicht erforderlich, hingegen das Bestehen der Abschlussprüfungen. Ein lic. iur. ist Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung.

Aufgrund der Bologna-Reform ersetzten die Schweizer Universitäten ihre bisherigen Abschlussdiplome durch ein zweistufiges System mit Bachelor- und Master-Grad, wobei der Master einem Lizenziat gleichgestellt ist und rund 4 1/2 Jahre Studium voraussetzt.