Mandat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Mandat (von lat. mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.

Der Begriff wird in einer Reihe von Gebieten verwendet:

  • Der schriftliche Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürsten an einen Untertanen; siehe Mandat (Diplomatik).
  • Der einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilte Vertretungsauftrag; siehe Mandat (Politik).
  • Der Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt; siehe Mandat (Recht).
  • Der einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilte Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums; siehe Mandat (Völkerrecht).
  • Die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der UN-Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann.

Weiterhin wird der Begriff verwendet für:

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Mandat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen