Mandat
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Als Mandat (von lat. mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.
Der Begriff wird in einer Reihe von Gebieten verwendet:
- Der schriftliche Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürsten an einen Untertanen; siehe Mandat (Diplomatik).
- Der einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilte Vertretungsauftrag; siehe Mandat (Politik).
- Der Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt; siehe Mandat (Recht).
- Der einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilte Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums; siehe Mandat (Völkerrecht).
- Die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der UN-Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann.
Weiterhin wird der Begriff verwendet für:
- das Schriftstück, das die Verhängung einer Verwaltungsstrafe dokumentiert, Strafmandat, etwa ein Bußgeldbescheid.
Siehe auch:
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