Maria-Otto-Preis

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Der Maria-Otto-Preis wird seit 2010 jährlich vom Deutschen Anwaltverein an Rechtsanwältinnen verliehen, die sich in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft besonders ausgezeichnet haben, aber auch an Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße um die Belange der Anwältinnen verdient gemacht haben.[1] Er ist nach Maria Otto benannt, die nach einigen Ausnahmeregelungen und Gesetzesänderungen 1922 als erste deutsche Rechtsanwältin zugelassen wurde.

Preisträgerinnen

Einzelnachweise

  1. Beck aktuell von Oktober 2009
  2. Notiz im Juraforum vom 24.November 2011
  3. Verein „Anwältinnen ohne Grenzen e.V.“ ausgezeichnet. DAV verleiht den Maria-Otto-Preis. 15. Mai 2013, abgerufen am 20. Mai 2013.
  4. DAV-PM vom 8. Mai 2014
  5. Bellows in der EN Wikipedia