Marinekabinett

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Das Marinekabinett war eine Behörde im deutschen Kaiserreich, die für die Bearbeitung der Personalien und Kommandierungen der Seeoffiziere, Seekadetten, Marineinfanterieoffiziere, Marineingenieure, Marine-, Zeug-, Feuerwerks- und Torpedooffiziere zuständig war. Es wurde am 1. April 1889 geschaffen. Konzipiert als Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten, entwickelte es sich in der Praxis zur entscheidenden Behörde in Personalangelegenheiten der Marineoffiziere. Es war als Immediatbehörde dem Kaiser direkt unterstellt, unterlag also nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament.

Chef des Marinekabinetts war ein höherer Marineoffizier, der gleichzeitig Generaladjutant des Kaisers war. Erster Chef des Marine-Kabinetts von 1889 bis 1906 war Admiral Freiherr Gustav von Senden-Bibran. Sein Nachfolger bis 1918 wurde Admiral Georg Alexander von Müller.

Dem Marinekabinett des Deutschen Kaisers entsprach für die Landstreitkräfte das Militärkabinett des preußischen Königs.

Am 28. Oktober 1918 wurde das Marinekabinett dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt und im Dezember 1918 in das Personalamt im Reichsmarineamt umgewandelt.

Literatur

  • Klaus Franken: Das Marinekabinett Kaiser Wilhelms II. und sein erster Chef Admiral Gustav Freiherr von Senden-Bibran. BWV – Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2015 ISBN 978-3-8305-3522-5.
  • Walther Hubatsch: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland, 1848–1945. Unter Benutzung der amtlichen Akten dargestellt. Bernard & Graefe, Frankfurt am Main 1958.