Minderherrschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. März 2016 um 13:34 Uhr durch R2Dine (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Minderherrschaft (status minor) ist eine Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren Besitzer im Mittelalter die Rechte der Standesherren in Schlesien innehatten, aber von der Teilnahme an den schlesischen Fürstentagen ausgeschlossen waren. Bis zum Siebenjährigen Krieg gab es in Oberschlesien die Minderherrschaften Loslau und Oderberg,[1] Freistadt, Freudenthal, Friedeck, Deutschleuthen, Reichenwaldau und Roy, in Niederschlesien die Minderherrschaften Neuschloß, Freihan und Suhlau.[2][3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Principatus Rattiboriensis commonstrans insimul statum minorem Loslau cum Oderberg, Fürstentum Ratibor mit der Minderherrschaft Loslau und Oderberg, Topographische Karte (Ratibor, Fürstentum/Racibórz) im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
  2. Schlesien Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841, S. 88-93
  3. Gustav-Adolf von Kloeden: Erdkunde 1875, 1. Teil Niederschlesien, zweiter Teil Oberschlesien