Kontrolleinheit Verkehrswege

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Die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV), bis zum Inkrafttreten des Projekt Strukturentwicklung Zoll im Jahr 2008 Mobile Kontrollgruppen (MKG), gehören der deutschen Bundeszollverwaltung an und führen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten entsprechende Kontrollen im Binnenland durch und nehmen überall, allerdings überwiegend in Bezirken mit Drittlandsgrenze, neben der Grenz- und Zollkontrolle eine zusätzliche Filterfunktion bei der Schmuggelbekämpfung wahr. Für die Schmuggelbekämpfung und die grenzpolizeilichen Aufgaben selbst sind die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum und Kontrolleinheiten See zuständig.

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege sind befugt, überall im Bundesgebiet Kontrollen durchzuführen, das heißt uneingeschränkt innerhalb 30 km von den Grenzen ins Landesinnere und darüber hinaus wenn Grund zur Annahme besteht, dass Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Außerdem obliegt es den Einheiten bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zu prüfen, ob steuerbegünstigtes Heizöl als Kraftstoff mitgeführt oder verwendet wird. Sie leisten auch bei anderen übertragenen Aufgaben Hilfestellungen, so bei Verkehrskontrollen oder bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung.

Einsätze werden mit den Landespolizeien, der Bundespolizei, der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS), anderen Zolldienststellen, insbesondere der Zollfahndung, dem Bundesamt für Güterverkehr und anderen zuständigen Überwachungsbehörden der Länder abgestimmt.

Die Beamten der Kontrolleinheiten sind wie alle Zollvollzugsbeamten Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Sie sind dem Sachgebiet C („Kontrollen“) der Hauptzollämter angegliedert.

Geschichte der Entstehung dieser Einheit Die Mobilen Kontrollgrupen wurden 1993 aus den damals bereits bestehenden Kraftstoffkontrollgruppen gebildet, die ab 1977 ursprünglich ausschließlich zur Einhaltung der Vorschriften des damaligen Mineralölsteuergesetzes - insbesondere der Kontrolle der zweckwidrigen Verwendung von Heizöl als Kraftstoff für Dieselmotoren- zuständig war. Als uniformierte Einheit des Zolls, die außerhalb des damaligen Zollgrenzbezirkes bundesweit auch im Binnenland eingesetzt wurde, war diese Einheit ein Sonderfall in der Bundeszollverwaltung.

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