Mühlenzwang

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Mühlenzwang bzw. Mühlenbann ist ein im 12. Jahrhundert entstandenes grundherrliches Gewerbebannrecht. Es sicherte den Grundherren das alleinige Recht zum Bau und Betreiben einer Mühle zu (Mühlregal).

Hintergrund und Geschichte

Friedrich Barbarossa erließ das Gesetz 1158. Der Mühlenzwang verpflichtete alle Untertanen eines Grundherrn, ihr Getreide ausschließlich in der Kameralmühle, Zwangmühle oder Bannmühle[1] mahlen zu lassen und sicherte somit dem Müller über Jahrhunderte gleichbleibende Einkünfte.[1] Verstöße gegen das Bannrecht wurden mit Strafen belegt. Damit wurde ein Wettbewerb zwischen den Mühlen verhindert und durch den künstlich erhöhten Mahllohn konnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Davon hatten allerdings viele Mühlenpächter nur wenig, da die Pachtzahlungen an den Eigentümer häufig sehr hoch waren.

Der Mühlenzwang wird in der rechtshistorischen Literatur häufig so behandelt, als hätte es ihn im gesamten Deutschen Reich oder sogar darüber hinaus verbindlich gegeben. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Häufig wurden Gesetze, die Mühlen betrafen, erst mit der Einführung des römischen Rechts erlassen. Solche Vorschriften standen regelmäßig in Zusammenhang mit einer obrigkeitlich gewollten und geplanten Wirtschaftspolitik, die häufig jedoch erst im 18. Jahrhundert oder noch später einsetzte.

Im beginnenden 19. Jahrhundert wurde mit Einführung der Gewerbefreiheit durch die Stein-Hardenbergschen Reformen 1810 in Preußen und bis 1866 im gesamten deutschen Gebiet dieses Bannrecht abgeschafft.[1] In Österreich wurde der Mühlenbann bereits unter Joseph II. 1789 abgeschafft.[2]

Ähnliche Rechtsinstitute

  • Der Anfailzwang räumte dem Grundherrn ein Vorkaufsrecht für Produkte seiner Bauern ein.

Literatur

  • Jutta Böhm: Mühlen-Radwanderung. Routen: Kleinziegenfelder Tal und Bärental, Umweltstation Weismain des Landkreises Lichtenfels, Weismain/Lichtenfels (Landkreis Lichtenfels), 2000, 52 S. (zahlr. Ill., Kt.)
  • Artikel „Mühlzwang“ im Deutschen Rechtswörterbuch
  • Daniel Schneider: Das Mühlengewerbe in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen, in: Heimat-Jahrbuch des Kreises Altenkirchen 59 (2016), S. 219–237 (mit Erklärung der Entwicklung des Mühlenzwangs).

Einzelnachweise

  1. a b c Böhm (2000), S.8
  2. Archiv für die neueste Gesetzgebung aller deutschen Staaten, Band 2 von Alexander Müller bei google.books