NPD-Verbotsverfahren

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen zu einem erneuten NPD-Verbotsverfahren. Zum ersten NPD-Verbotsverfahren siehe NPD-Verbotsverfahren (2001–2003).

Infolge des Bekanntwerdens des Täterumfelds der Morde durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) kam es 2012 zu neuen Bestrebungen, (nach dem ersten NPD-Verbotsverfahren (2001–2003)) ein zweites NPD-Verbotsverfahren in Gang zu setzen. Ziel der Antragsteller ist es, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen.

Im Dezember 2012 beschlossen die Bundesländer, einen Antrag auf das Verbot der NPD zu stellen und diesen im Zweifelsfall auch ohne Unterstützung von Bundestag und Bundesregierung vorzubringen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte [Bearbeiten]

Anträge für ein NPD-Verbotsverfahren zu Beginn der 2000er Jahre waren von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, bei weitgehender Federführung durch den Innenminister Otto Schily, sowie dem Bundestag und dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht worden. Allerdings wurden die Verfahren vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.

In der Folge gab es wiederholt Anläufe für ein erneutes Verfahren. Aufgrund des offensiven und kämpferischen Auftretens der NPD wurde die Einreichung eines erneuten Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht weiterhin diskutiert. Als problematisch werden dabei die Hürden angesehen, die das Bundesverfassungsgericht 2003 für ein erneutes Verbotsverfahren angelegt hat: Der verfassungsrechtliche Auftrag des Staates zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen scheint dabei im Widerspruch zur Auflage Karlsruhes zu stehen, unmittelbar vor und während des Verfahrens keine V-Leute in der Führungsebene der NPD zu nutzen.

Aufgrund eines Messerangriffs auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl am 13. Dezember 2008 kam es erneut zu einer verstärkten Debatte über ein mögliches NPD-Verbotsverfahren. Die Debatte war durch eine entsprechende Äußerung des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer eröffnet worden.[2] Wegen der fraglichen Erfolgsaussichten äußerten sich etwa der damalige FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle,[2] der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann[3] skeptisch zu einem erneuten Verbotsverfahren.[4]

Im Mai 2009 legten Innenminister und Innensenatoren einiger Bundesländer eine Dokumentation vor, die ohne Einsatz von V-Männern erstellt wurde. Diese Dokumentation soll eine erneute Klage auf Verfassungswidrigkeit und Verbot der Partei vorbereiten.

„Die Gegnerschaft der NPD und ihrer Anhänger zu den wesentlichen Verfassungsprinzipien sei nicht bloß Bestandteil eines theoretisch abstrakten Meinungsstreites, sondern finde ihren Ausdruck in der aktiven Bekämpfung der Verfassungsordnung, heißt es in der aktuellen Dokumentation. Die NPD verfolge ihre Ziele in einer Weise, die über eine originäre Rolle als Wahlpartei in einem demokratischen Repräsentativsystem weit hinaus reiche. Es gehe ihr nicht um Reformen, wie sie für das politische Leben üblich und notwendig seien, sondern sie verfolge planvoll und kontinuierlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies betreffe insbesondere ihr Verhältnis zur Gewalt.“

Patrick Gensing: Bundesländer stellen Dokumentation vor: „Die NPD bekämpft aktiv die Verfassungsordnung“[5]

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte im September 2009 ein erneutes Verbotsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ministerpräsidenten der SPD-regierten Bundesländer und entgegen der Meinung von Innenminister Wolfgang Schäuble an. Er kommentierte seinen Plan mit den Worten: „Bayern möchte dem Treiben der NPD nicht zusehen, bis sich diese Verfassungsfeinde in der Republik etabliert haben.“[6][7]

Entwicklungen ab 2012 [Bearbeiten]

Out of date clock icon.svg Dieser Artikel beschreibt ein aktuelles Ereignis. Die Informationen können sich deshalb rasch ändern.

Nach der Aufdeckung von Verbindungen des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD Ralf Wohlleben zu der terroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) im November 2011 kamen erneut Forderungen nach einem NPD-Verbot auf. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich jedoch skeptisch. Ihr zufolge gehe es vor allem um eine Reform der Sicherheitsbehörden hin zu mehr Effizienz.[8] Am 9. Dezember 2011 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden einstimmig, die Chancen eines erneuten Verbotsverfahrens zu prüfen.

Dass die Innenminister der CDU- und CSU-regierten Bundesländer im März 2012 in einer Telefonkonferenz beschlossen, die V-Leute aus der Spitze der NPD abzuziehen, [9] wurde als Indiz für ein erneutes Verbotsverfahren aufgenommen. Einige Politiker der CDU und CSU äußerten Bedenken, ob ein Verbotsverfahren verhältnismäßig genug sei, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Die Partei spiele bundesweit kaum eine Rolle; ein Verbotsverfahren könne aufgrund mangelnder Relevanz scheitern.[10]

Im November 2012 legte Franz-Wilhelm Dollinger, Vizepräsident des Karlsruher Sozialgerichts, ein umfangreiches Gutachten vor. Dieses veranlasste den niedersächsischen CDU-Innenminister Uwe Schünemann (er hatte das Gutachten zwei Monate zuvor beauftragt), seine Meinung zu ändern: er befürwortet nun einen Versuch, die NPD verbieten zu lassen.

Am 5. Dezember 2012 sprachen sich die Innenminister der Länder bei einem Treffen in Rostock-Warnemünde einstimmig für ein neues Verbotsverfahren aus.[11] Einen Tag später folgte die Ministerpräsidentenkonferenz ebenfalls einstimmig dem Votum der Innenminister. Daraufhin beschloss der Bundesrat am 14. Dezember 2012 mit großer Mehrheit (nur das Land Hessen enthielt sich der Stimme), erneut ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.[12] Die Bundesregierung kündigte im März 2013 an, keinen eigenen Verbotsantrag zu stellen, da sie diesen „für nicht erforderlich“ halte.[13] Ein auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung gestellter eigener Antrag fand am 25. April 2013 im Parlament keine Mehrheit – 211 Abgeordnete stimmten dafür, 326 gegen den Antrag, bei 40 Enthaltungen.[14]

Das geplante Verbotsverfahren steht im Zusammenhang mit den Aufklärungen der Morde durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Verknüpfungen zwischen dem NSU und der NPD wurden in der Öffentlichkeit diskutiert und vielfältig als Anlass dafür gesehen, ein neues NPD-Verbotsverfahren zu starten.

Im Zuge der öffentlichen Debatte um ein Verbot der NPD erhob diese eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht, in welchem sie beantragte, „festzustellen, dass die Antragstellerin nicht verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist“.[15] Dieser und andere Anträge der NPD zur Sache wurden in der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2013 (2 BvE 11/12) abgelehnt.[16]

Ausgangspunkt der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts war dessen Auffassung, dass politische Parteien „in der Wahrnehmung ihrer Rechte frei“ seien, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat und daher „darin nicht durch administratives Einschreiten unter Berufung auf die Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit gehindert werden“ dürfen.

Weiterhin stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass politische Parteien sich „entsprechend ihrer Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG), der öffentlichen Auseinandersetzung“ zu stellen hätten und: „Teil der öffentlichen Auseinandersetzung sind Äußerungen zur Einschätzung einer politischen Partei als verfassungsfeindlich, sofern sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz halten. Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen.“

Literatur [Bearbeiten]

  • Robert Ackermann: Warum die NPD keinen Erfolg haben kann - Organisation, Programm und Kommunikation einer rechtsextremen Partei. Opladen 2012. ISBN 978-3-86388-012-5
  • Martin Möllers / Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.): Parteiverbotsverfahren, 3. Aufl., Frankfurt am Main 2011. ISBN 978-3-86676-137-7

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Rechtsextremismus: Merkel zögert bei NPD-Verbotsverfahren. Abgerufen am 6. Dezember 2012.
  2. a b (ast): Fall Manichl: Neue Debatte über NPD-Verbot. In: Focus Online. 15. Dezember 2008, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  3. (tsv): Mühsame Suche nach Strategien gegen Neonazis. In: Welt Online. 17. Dezember 2008, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  4. Zur Kritik neuerlicher Verbotsforderungen vgl. Horst Meier: Endlosdebatte NPD-Verbot. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 10/ 2009.
  5. Bundesländer stellen Dokumentation vor: „Die NPD bekämpft aktiv die Verfassungsordnung“ auf tagesschau.de (Die [url=http://www.tagesschau.de/tagesschau/artikel/npd138 ursprüngliche Seite] ist nicht mehr abrufbar.) → Erläuterung, 4. Mai 2009, zuerst veröffentlicht bei tagesschau.de, hier auf addn.me.
  6. (hen): Bayern will NPD verbieten lassen. In: Spiegel Online. 10. September 2009, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  7. Philipp Wittrock: Bayern provoziert CDU-Protest. In: Spiegel Online. 10. September 2009, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  8. (gxs): Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt vor NPD-Verbotsverfahren. In: Focus Online. 18. November 2011, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  9. Innenminister ziehen V Leute ab auf Tagesschau.de, abgerufen am 22. März 2012.
  10. Der politische Dauerbrenner NPD-Verbot auf Tagesschau.de (22. März 2012).
  11. Innenminister versuchen sich an neuem NPD-Verbot. In: Süddeutsche Zeitung Online. 5. Dezember 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  12. Rechtsextremismus: Bundesrat beschließt NPD-Verbotsantrag bei Spiegel Online, 14. Dezember 2012 (abgerufen am 14. Dezember 2012).
  13. Kabinett sagt Nein zu eigenem NPD-Verbotsantrag bei tagesschau.de, 20. März 2013 (abgerufen am 26. April 2013).
  14. Bundestag stellt keinen NPD-Verbotsantrag bei tagesschau.de, 25. April 2013 (abgerufen am 26. April 2013).
  15. SPIEGEL Online (13. November 2012) – „NPD lässt ihre Verfassungstreue gerichtlich prüfen“
  16. BVerfG, 2 BvE 11/12 vom 20. Februar 2013, Absatz-Nr. (1 – 31)