Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Abkürzung: NKomVG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Niedersachsen
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Kommunalrecht
Fundstellennachweis: Nds. GVBl. 2010, 576
Erlassen am: 17. Dezember 2010
(Nds. GVBl. S. 576)
Inkrafttreten am: 1. November 2011
Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 12. Dezember 2012
(Nds. GVBl. S. 589, 590)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. Dezember 2012
(Art. 9 Abs. 1 G vom 12. Dezember 2012)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Region Hannover und ist damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV).

Das NKomVG fasst seit dem 1. November 2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover und das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen zu einem einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zusammen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks