Normzeile

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Die Normzeile (auch Standardzeile) ist eine in der Übersetzungsbranche übliche Größe zur Abrechnung von Übersetzungen. Besonders in deutschsprachigen Ländern wird nach Normzeilen im Zieltext abgerechnet, in englischsprachigen und romanischen Ländern werden häufig die Wörter im Ausgangstext gezählt.

Anders als es die Bezeichnung „Normzeile“ vermuten lässt, enthält die (ungültige) DIN-Norm DIN 2345 bzw. die Europäische Norm EN 15038 (Übersetzungsaufträge) keinen Zahlenwert für ihren Umfang; eingebürgert haben sich jedoch in Deutschland 50 - 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen. So findet sich beispielsweise auch im deutschen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz die Angabe:

Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache [...].

Im österreichischen Gebührenanspruchsgesetz (§ 54 Abs.3) wird hingegen bei Übersetzungen im öffentlichen Dienst (Justiz, Polizei, Zoll etc.) nach der Zahl der Schriftzeichen ohne Berücksichtigung der Leerzeichen gerechnet:

Eine Seite im Sinn des Abs. 1 Z. 1 gilt als voll, wenn sie mindestens 25 Zeilen mit durchschnittlich mindestens 40 Schriftzeichen enthält. Bei geringerem Umfang ist die Gebühr für den entsprechenden Teil zu bestimmen. Sperrungen sind nur dort gestattet, wo sie auch in der Urschrift vorkommen. Bei Übersetzungen von Dokumenten gilt eine Seite auch dann als voll, wenn sie einer Seite des zu übersetzenden Dokuments entspricht und zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Übersetzung auf einer eigenen Seite erforderlich ist.[1]

[Bearbeiten] Eintelnachweise

  1. Österr. Gebührenanspruchsgesetz

[Bearbeiten] Siehe auch:

[Bearbeiten] Weblinks

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