Opt-Out

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Dieser Artikel erläutert das Verfahren aus dem Permission Marketing; Für Opt-Out im Arbeitsrecht siehe Opt-Out (Arbeitsrecht).

Opt-Out ist ein Verfahren aus dem Permission Marketing. Im Gegensatz zum Opt-In-Verfahren wird hier auf die aktive Zustimmung zum Werbeempfang verzichtet, der Empfänger erhält erst bei Zusendung der E-Mail oder SMS die Möglichkeit, sich aus der Verteilerliste des Anbieters entfernen zu lassen, wenn er keine weitere Werbung wünscht.

Dieses Verfahren gilt im E-Mail-Marketing als unseriös und an der Grenze zum Spam.

In Deutschland ist nach neuer Gesetzeslage (2005) die Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung (Unsolicited Bulk Email, UBE) nun nicht mehr statthaft und kann rechtlich verfolgt werden. Damit ist das Opt-Out-Verfahren in Deutschland nicht länger gesetzeskonform. Umgangen wird dieses Verdikt in der Werbebranche oft durch Zusenden von Mails aus fernen Drittländern mit rechtlich unsicherer Lage.

Die in Mail-Unterzeilen oftmals formal korrekt angebotenen Opt-Out-Links sind häufig nur zu E-Mail-Adressen-Verifizierungszwecken eingesetzt: Ein Mail-Empfänger, der Opt-Out klickt, ist existent und wird - von ihm meist nicht nachvollziehbar - künftig damit rechnen müssen, mit entsprechend noch mehr Werbung bombardiert zu werden.


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