Pariser Luftfahrtabkommen

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Nach dem Ersten Weltkrieg musste Deutschland aufgrund des Vertrag von Versailles seinen gesamten Bestand an Militärflugzeugen abgeben und es wurde ihm verboten, neue Militärflugzeuge oder Militärflugzeugmuster herzustellen. Privatunternehmen durften Zivilflugzeuge herstellen, allerdings wurde die Größe der Flugzeuge sowie das Ausmaß der Flugzeugindustrie durch den Vertrag deutlich begrenzt.

Im Pariser Luftfahrtabkommen von 1926 erreichte Deutschland jedoch die Zurücknahme dieser Beschränkungen für den Bereich der zivilen Luftfahrt. Daraufhin wurde stark in die Zivilluftfahrt investiert, insbesondere durch die Fusion der Deutschen Aero Lloyd mit der Junkers Luftverkehr am 6. Januar 1926 zur „Deutsche Luft Hansa Aktiengesellschaft“ (Lufthansa), dem damals größten Luftfahrtunternehmen der Welt.