Persona non grata
Persona non grata (auch persona ingrata, lateinisch für unerwünschte Person; italienisch persona non gradita) bezeichnet den Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes oder einer anderen Person, deren Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes per Notifikation nicht mehr geduldet wird. Das Gegenteil ist die persona grata beziehungsweise die persona gratissima.
Gebrauch in der Diplomatie
Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, auch wenn sie dort eine Straftat begehen. Dem Gastgeberland bleibt dann nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur Persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Weitere häufige Gründe für einen „diplomatischen Rauswurf“ sind Spionageverdacht gegenüber einem Diplomaten oder aber auch eine Form der Reaktion, wenn die eigenen Diplomaten zur Persona non grata erklärt wurden. So haben z. B. die USA und die Sowjetunion oft auf Parität geachtet – wenn der eine Staat den Kulturattaché und zwei Mitarbeiter ausgewiesen hat, dann hat der andere Staat genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes verwiesen. Als neuerliches Beispiel dieser Praxis können die Ausweisungen der russischen Diplomaten aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Ausweisungen der britischen Diplomaten aus der Russischen Föderation, welche im Gegenzug dazu stattfanden, im Zusammenhang mit dem Mordfall Litwinenko angesehen werden.
Die Erklärung zur Persona non grata betrifft mittelbar auch die Familien der ausgewiesenen Diplomaten, da deren Aufenthaltserlaubnis in der Regel vom diplomatischen Status abhängt.[1]
Weblinks
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – Art. 9
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – Art. 23 Erklärung zur Persona non grata
Einzelnachweise
- ↑ Regierungspressekonferenz vom 13. April. Die Bundesregierung, 13. April 2011, archiviert vom am 4. Juni 2012; abgerufen am 18. Mai 2016.