Persona non grata

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Dieser Artikel behandelt den juristischen Begriff. Zu dem gleichnamigen Magazin siehe Persona Non Grata (Magazin).

Der Ausdruck Persona non grata (auch persona ingrata, lateinisch für unerwünschte Person; italienisch persona non gradita) bezeichnet den Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes oder einer anderen Person, deren Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes nicht mehr geduldet wird. Das Gegenteil ist die persona grata beziehungsweise die persona gratissima.

Inhaltsverzeichnis

Gebrauch in der Diplomatie [Bearbeiten]

Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, auch wenn sie dort eine Straftat begehen. Dem Gastgeberland bleibt dann nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur Persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Weitere häufige Gründe für einen „diplomatischen Rauswurf“ sind Spionageverdacht gegenüber einem Diplomaten oder aber auch eine Form der Reaktion, wenn die eigenen Diplomaten zur Persona non grata erklärt wurden. So haben z. B. die USA und die Sowjetunion oft auf Parität geachtet – wenn der eine Staat den Kulturattaché und zwei Mitarbeiter ausgewiesen hat, dann hat der andere Staat genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes verwiesen. Als neuerliches Beispiel dieser Praxis können die Ausweisungen der russischen Diplomaten aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Ausweisungen der britischen Diplomaten aus der Russischen Föderation, welche im Gegenzug dazu stattfanden, im Zusammenhang mit dem Mordfall Litwinenko angesehen werden.

Die Erklärung zur Persona non grata betrifft mittelbar auch die Familien der ausgewiesenen Diplomaten, da deren Aufenthaltserlaubnis in der Regel vom diplomatischen Status abhängt.[1]

Gebrauch im Universitätsleben [Bearbeiten]

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Bis in die 1960er Jahre hinein bestand bei Habilitationsverfahren einiger deutscher Fakultäten der Usus, dass ihre erste Stufe ein Fakultätsbeschluss zu sein hatte, wonach der Habilitand der Fakultät willkommen sei (Persona-Grata-Beschluss); fiel er negativ aus, so konnte der Kandidat als persona ingrata dort die Habilitation nicht beantragen. Fakultätspolitisch konnte er auch ein Mittel sein, missliebige Kollegen an der Habilitation ihrer Schüler zu hindern.

Gebrauch in der Umgangssprache [Bearbeiten]

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Der Begriff wird umgangssprachlich in der Presse u. ä. auch auf beliebige Personen angewendet, die von der Gesellschaft bzw. den Medien ausgegrenzt werden, oder im persönlichen Bereich für Personen, die innerhalb des Freundeskreises oder einer Clique gemieden werden oder unerwünscht sind.

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Persona non grata – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary Wiktionary: Persona ingrata – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Regierungspressekonferenz der deutschen Bundesregierung vom 13. April 2011 (abgerufen 19. Mai 2011)
  2. Spanische Ortschaft erklärt König Juan Carlos zur Persona non grata welt.de, abgerufen am 9. Mai 2012