Plaumann-Entscheidung

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Plaumann & Co / Commission (1963), die Entscheidung zur Rechtssache 25/62[1] ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich der Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung eines Beschlusses innerhalb der Europäischen Union durch eine Einzelperson.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Plaumann & Co ist ein Importeur von Clementinen. Die deutschen Behörden haben eine Aufhebung des Zolls auf den Import gefordert, aber die Europäische Kommission hat den Antrag abgelehnt. Herr Plaumann legt ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission ein.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Plaumann & Co keine Aktivlegitimation gegen die Entscheidung der Kommission hatte, denn er ist nicht „individuell betroffen“.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rechtssache 25/62.