Portal:Alter Orient/Artikel des Monats/2013-01

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Artikel des Monats
Sklavenkaufvertrag
Sklavenkaufvertrag

Als Keilschriftrecht bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, vor allem der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. Es ist vor allem in Form von privaten Rechtsurkunden, Gerichtsurkunden und Prozessprotokollen überliefert, die dem zivilrechtlichen Bereich entstammen. Hinzu treten zeitweise Rechtssammlungen, die Regelungen zum Privatrecht, öffentlichen Recht, Dienstrecht und Strafrecht betreffen. Ferner stehen auch Erlasse und Instruktionen, Staatsverträge, Briefe und einige weitere Quellen zur Rekonstruktion der keilschriftlichen Rechtsordnungen zur Verfügung.