Quanta cura (Pius IX.)

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In der Enzyklika Quanta cura (deutsch: Mit welcher Sorge) von 1864 verurteilte Papst Pius IX. die Religionsfreiheit und die Trennung von Kirche und Staat. Damit stellte er sich gegen die Entwicklung zu säkularisierten Staaten in Europa. In einem Anhang von 80 Punkten, der unter dem Namen Syllabus errorum bekannt wurde, werden unter anderem die Postulate, es stehe jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, die er für wahr hielte, die Menschen könnten bei Übung jeder Religion die ewige Seligkeit erlangen, und man könne Gott als Protestant ebenso gefallen wie in der katholischen Kirche, als Irrtümer bezeichnet.

Der Anspruch der katholischen Kirche auf die letzte Instanz in geistlichen Dingen, den diese Enzyklika formuliert, fand wenige Jahre später im Unfehlbarkeitsdogma die logische Konsequenz. Durch die Ablehnung liberaler Grundwerte trug die Enzyklika dazu bei, dass demokratische Gesellschaftsformen lange Zeit als „unchristlich“ galten.

Mit der Erklärung „Dignitatis humanae“ („Von der Würde des Menschen“) erkannte das Zweite Vatikanische Konzil die Religionsfreiheit an und widersprach damit der Enzyklika Quanta cura.[1]

Literatur

  • Louis Gaston Segur: Die am meisten verbreiteten Vorurtheile und Einwürfe gegen die Encyklika vom 8. December 1864. Augsburg 1865 (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Reinhold Sebott SJ: "Dignitatis humanae" und "Quanta cura" Die Verurteilung der Religionsfreiheit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt am Main, abgerufen am 28. Oktober 2015.

Weblinks

Siehe auch