Radsatzlager

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Radsatz mit Gleitlager, Laschenaufhängung und 10-lagigen Blattfedern (an Rungenwagen der Verbandsbauart, Baujahr 1922)
Radsatz mit Rollenlager, Doppelschaken und 8-lagigen Blattfedern (an Selbstentladewagen Fccs)

Der Radsatz wird durch das Radsatzlager am Drehgestell oder am Rahmen eines Schienenfahrzeuges gelagert. Radsatzlager werden auch als Achslager bezeichnet.

Bei Eisenbahnfahrzeugen sind die Räder wegen des Sinuslaufes üblicherweise fest mit der Radsatzwelle verbunden und drehen damit gemeinsam. Daher spricht man hier von Radsatz und dementsprechend von Radsatzlager.

Die Radsatzlager übertragen einen Anteil der Fahrzeugmasse als Radsatzmasse von den Federn auf den Radsatz. Sie führen den Radsatz seitlich im Rahmen und übertragen auch Längskräfte, wenn der Radsatz angetrieben oder gebremst wird.

Konstruktiv werden Radsatzlager als Gleitlager oder als Wälzlager ausgeführt. Gleitlager kommen heutzutage wegen des deutlich höheren Unterhaltungsaufwands fast nur noch an musealen Fahrzeugen vor.