Rechtsverkehr
Unter Rechtsverkehr versteht man
- im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft
- im Straßenverkehr das Fahren auf der rechten Seite der Fahrbahn (in Fahrtrichtung gesehen), siehe Links- und Rechtsverkehr
- im Schienenverkehr entsprechendes, siehe Mehrgleisigkeit