Rechtsverkehr

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Unter Rechtsverkehr versteht man

  • im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft
  • im Straßenverkehr das Fahren auf der rechten Seite der Fahrbahn (in Fahrtrichtung gesehen), siehe Links- und Rechtsverkehr
  • im Schienenverkehr entsprechendes, siehe Mehrgleisigkeit