Reizstoffsprühgerät
Ein Reizstoffsprühgerät (RSG) ist ein Gerät, mit dem Reizgasaerosol (in der Regel Tränengas oder Pfefferspray) versprüht wird.
Konstruktion und Einsatz
Das Reizstoffsprühgerät enthält eine Sprühdose mit einem Ventil und einer Austrittsdüse, die zusammen zu einer handlichen Einheit zusammengefasst sind. Das Reizstoffsprühgerät zählt zu den Ausrüstungsgegenständen der Polizei in Deutschland und in Österreich sowie der Bundeswehr und der Schweizer Armee.
Pfefferspray in Reizstoffsprühgeräten wurde bei der deutschen Polizei Anfang 2000 als Einsatzmittel für Polizeivollzugsbeamte eingeführt, um unmittelbaren Zwang auszuüben. Ziel war und ist es, damit ein milderes Zwangsmittel als den Schlagstock oder sogar gegenüber dem Schusswaffengebrauch zu schaffen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl des Zwangsmittels besser Rechnung tragen zu können. Die Gerätebezeichnungen lauten je nach Ausführung RSG 1, RSG 2 (geeignet zum verdeckten Tragen), RSG 3 sowie RSG 4 und sind in der polizeilichen Ausführung nicht auf dem freien Markt erhältlich. Der Anteil des Reizstoffes beträgt bei der deutschen Polizei 0,3 Gew.-%. Die Reichweite beträgt 2,5 m (RSG 2) oder 4 m (RSG 1, RSG 3 und RSG 4). Zudem existiert eine Version für den Einsatz gegen Menschenansammlungen, diese heißt RSG 8, wird von der Firma Hoernecke vertrieben und ist, wie das RSG 4 auch, ebenfalls in einer zivilen Version erhältlich.[1]
Technische Daten von Reizstoff-Sprühgeräten (RSG) nach Geräteausführung[1] | ||||||
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Bezeichnung | RSG 1 | RSG 2 | RSG 3 | RSG 4 | ||
Einsatzreichweite | 4 m | 2,5 m | 4 m | 4 m / 7 m | ||
Sprühbilddurchmesser | 10-20 cm | 10-20 cm | 10-20 cm | 10-20 cm / 20-40 cm | ||
Mindestzahl von 1-Sekunden-Strahlstößen | 11 | 4 | 5-8 | 11 | ||
Füllmenge | ? | 20 ml | 60 ml | ? |
Waffenrecht
Im deutschen Waffenrecht werden Reizstoffsprühgeräte als Sprühgeräte bezeichnet. Das deutsche Waffengesetz enthält unter anderem Regelungen zur Reichweite und Altersbeschränkungen. Personen ab 14 Jahren dürfen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Reizstoffsprühgeräte besitzen und in der Öffentlichkeit mitführen; der kleine Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich.[2]
Einzelnachweise
- ↑ a b Björn Schering: Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte. Gesundheitliche Auswirkungen und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. (PDF; 211 kB) Gutachten, Berlin 2010.
- ↑ Kleiner Waffenschein: Alle Infos im Überblick. Spiegel Online, 14. Januar 2016