Rentenmark

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2007 um 09:40 Uhr durch Sebbot (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Reichsfinanzen (Begriff) umbenannt in Kategorie:Reichsfinanzwesen nach Diskussion auf WP:WPK - Vorherige Bearbeitung: 22.01.2007 11:45:07). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rentenmark war eine Übergangswährung in Deutschland, um die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 aufzuhalten.

Sie wurde als Bargeld von der im Oktober 1923 gegründeten Deutschen Rentenbank ab dem 15. November 1923 in Münzen und kleinen Scheinen ausgegeben. Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt und zwar genau zu einem Zeitpunkt im November 1923 als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach.

Allerdings wurden damit nicht nur 12 Nullen auf den Scheinen gestrichen, sondern die Rentenmark war wieder durch einen Gegenwert gedeckt, der aus Rentenpapieren über Sachwerte von 3,2 Milliarden Goldmark bestand, diese waren durch Hypotheken auf Immobilien der Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe gesichert.

Die Rentenmark war kein gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, es bestand kein Zwang, sie als Zahlungsmittel anzunehmen. Sie wurde aber von der Bevölkerung akzeptiert und damit war die Inflation schlagartig gestoppt. Man sprach vom Wunder der Rentenmark.

Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt der Reichsmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlicherweise von vielen Büchern und Dokumenten wiedergegeben, die Rentenmark ersetzt, man konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlen. Der wesentliche Unterschied bestand darin, wie die beiden Währungen gestützt wurden. Die Rentenmark wurde durch die sogenannte „Grundschuld“ gestützt, sprich jeder Unternehmer, Fabrikbesitzer, Grundstück und/oder Immobilienbesitzer musste 6 % seines „Grundbesitzes“ an den Staat übertragen. Hierdurch konnte die Rentenmark gestützt werden. Die Reichsmark hingegen wurde wieder auf klassische Art gestützt, durch finanzielle Güter des Staates, bsp. Kohle oder Gold. Mit Einführung der Reichsmark wurde allerdings die Bezeichnung „Rentenmark“ in allen amtlichen Dokumenten nicht mehr erwähnt.

Die Rentenbank bestand über 1924 hinaus fort und die ausgegebenen Rentenmark- und Rentenpfennignominale blieben im Umlauf. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1- und 2-Rentenmark sind mit dem 30. Januar 1937 datiert, wurden am 5. September 1939 ausgegeben und waren bis 1948 gültig.

Da Rentenmark und Reichsmark dieselbe Abkürzung „RM“ hatten, bestand auch kein Anlass die Rentenmark konsequent zugunsten der Reichsmark abzuschaffen. Man scheute sich offenbar auch davor, erneute Unruhe beim Bürger zu erzeugen, der die Hyperinflation von 1918−1923 noch allzugut in Erinnerung hatte.

Ein theoretischer, nie realisierter Vorläufer der Rentenmark zum Aufhalten der Hyperinflation war die so genannte „Roggenmark“, die ihre Deckung in Getreide haben sollte, da Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages fast keine Goldbestände mehr hatte. Der Gedanke wurde aber verworfen, woraus letztendlich ab November 1923 die ersten physischen Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen wurden.