Richtpfahl (Bauwesen)

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Im Bauwesen hat der Richtpfahl die Aufgabe für Stützkonstruktionen Möglichkeiten zur Verankerung zu bieten. Sie sind meistens die ersten dafür beanspruchten Bauteile bei der Errichtung von Hilfsbauwerken (Grundbau).

Der Richtpfahl wird im Boden befestigt. Die Verankerungen sind entweder fest oder verstellbar zum Beispiel mit Schellen. Das gilt für den Richtpfahl, wenn er in Form eines Teleskoprohr geformt ist.[1] Manche Pfähle haben zur Gründung eine Bodenhülse. Des Weiteren setzt man sogenannte Haupt- oder Richtpfähle bei einer längeren Spundwand ein, damit diese einen sicheren Halt bekommt.[2]

Weinpflanzen am Richtpfahl

Der Richtpfahl kommt auch beim Setzen junger Bäume, sogenannter Hochstammbäume (ab Stammhöhe 1,80 m), im Garten- und Wegebau wie auch im Weinbau zur Anwendung. Dabei hat dieser die Aufgabe das Wachstum des Stammes in der gewünschten Richtung zu beeinflussen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Patentanmeldung DE19543629A1: Verfahren zum Ausrichten und Fixieren von Hilfsbauwerken sowie Richtpfahl. Angemeldet am 23. November 1995, veröffentlicht am 22. Mai 1997, Erfinder: Marcel Nef, Kurt Nef.
  2. http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Spundw%C3%A4nde