Robert Rebhahn

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Robert Rebhahn (* 27. Februar 1954 in Linz) ist ein österreichischer Rechtswissenschafter und seit 2003 Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Werdegang

Robert Rebhahn studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Wien und Linz und promovierte 1977 an der Universität Linz zum Dr. iur. Nach der Tätigkeit als Universitätsassistent für Bürgerliches Recht folgte 1984 die Habilitation an der Universität Linz.

1986 wurde Robert Rebhahn außerordentlicher, später ordentlicher Universitätsprofessor für Privatrecht an der Universität Klagenfurt. 1996 wechselte er als Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an die Humboldt-Universität zu Berlin.

Seit 2003 ist Robert Rebhahn als Nachfolger von Theodor Tomandl Professor an der Universität Wien und befasst sich vornehmlich mit Arbeits- und Sozialrecht, wobei – neben Fragen des nationalen Rechts – rechtsvergleichende und unionsrechtliche Aspekte behandelt werden. Zu den jüngeren Veröffentlichungen zählen Studien zur Finanzierungsverantwortung des Bundes für die gesetzliche Krankenversicherung (2008), zur Preisregelung bei Arzneimitteln (2006), zum Sozialmodell in der EU (2009) und zur Entwicklung von Welfare in Westeuropa (2009). Ferner hat Robert Rebhahn u. a. ein Buch zur Haftung des Staates für mangelhafte Gefahrenabwehr (1997) sowie Kommentierungen zum Dienstvertrag und zum Werkvertrag verfasst.

Seit 2013 ist Rebhahn Vorsitzender des Universitätsrats der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Auszeichnungen

Weblinks