Rustikalland
Unter Rustikalland verstand man im Mittelalter Bauernland, welches von halbfreien Bauern bewirtschaftet wurde. Die Bauern waren nur Pächter und keine Besitzer des Rustikallandes.[1] Neben der Pacht in Naturalien und Geld mussten sie auch den Robot (Fron) leisten.[2]
Siehe auch
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Weber, Max, Bd.3/6 : Abriß der universalen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 579, Online
- ↑ Thomas Olechowski: Rechtsgeschichte: Einführung in die historischen Grundlagen des Rechts, facultas.wuv Universitätsverlag, 2010, ISBN 978-3708906317, S. 165 Online