Schallsignal (Schifffahrt)

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Schallsignale in der Schifffahrt sind zu unterscheiden zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt.

Seeschifffahrt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR, COLREGS) als Gefahrensignale, Warnsignale und Manövriersignale festgelegt, in deutschen Gewässern darüber hinaus durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Neben den hier behandelten Signalen der Schiffe sind auch einige Schifffahrtszeichen mit Nebelhörnern, Nebelglocken oder Heulern ausgerüstet, um die Navigation bei schlechter Sicht zu ermöglichen.

Signalgeber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signale werden mit einer „Pfeife“ (histor.: Dampfpfeife auch Nebelhorn) abgegeben; heute handelt es sich hier meist um ein Typhon. Als weitere Schallgeber im Nebel sind z. B. für Ankerlieger und Grundsitzer Schiffsglocke und Gong vorgeschrieben.

Deutschem Recht unterliegende Schiffe sind mit Schallgebern auszurüsten, die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft sind und eine Zulassungsnummer tragen.

Bei Schiffen und Booten unter 12 m Länge sind auch Autohupen und ähnliches zulässig.

Schiffe ab 20 m Länge sind zusätzlich mit einer Glocke, ab 100 m Länge mit einem Gong am Heck auszurüsten.

Tondauer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein kurzer Ton ● dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton ▬ dauert etwa vier bis sechs Sekunden.

Signale bei verminderter Sicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Verminderte Sicht“ bedeutet Sichteinschränkung durch Nebel, Regen, und so weiter; bei Nacht herrscht nicht notwendigerweise verminderte Sicht.

„Schiffe in Fahrt“ sind alle Schiffe, die nicht ankern, nicht festgemacht sind und nicht auf Grund liegen; sie können aber durchaus ohne Nutzung der Maschine treiben.

„Manövrierunfähig“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen eines Schadens nicht wie sonst vorgeschrieben navigieren kann.

„Manövrierbehindert“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen der Art seines Einsatzes nicht frei navigieren kann (z. B. ein Baggerschiff).

Schiffe in Fahrt müssen bei Verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten folgende Signale abgeben:

Signal Bedeutung
lang Maschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser, mind. alle 2 Minuten
lang, lang ▬  ▬ Maschinenfahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (d. h. treibend), mind. alle 2 Minuten
lang, kurz, kurz ▬  ● ● segelnde, schleppende, schiebende, manövrierunfähige und tiefgangbehinderte Fahrzeuge in Fahrt; manövrierbehinderte und fischende Fahrzeuge in Fahrt oder vor Anker, mind. alle 2 Minuten
lang, kurz, kurz, kurz ▬ ● ● ● geschleppte/geschobene Fahrzeuge im Anschluss an das Signal des schleppenden/schiebenden Fahrzeugs
kurz, lang, lang ●  ▬  ▬ frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt)
Glocken-Einzelschläge 🔔 🔔 🔔 🔔 ... nicht frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt)
unverwechselbares Signal ... Fahrzeuge unter 12 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht mit anderen verwechselt werden kann

Ankerlieger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
lang (mind. 5 sec) 🔔...🔔 Ankerlieger ab 20 m bis 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal
lang (mind. 5 sec) 🔔...🔔 + Gong Ankerlieger ab 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal, direkt im Anschluss mind. 5 s lang Gongschlagen am Heck
Pfeife: kurz, lang, kurz ●  ▬ ●  Jeder Ankerlieger darf zusätzlich mit der Pfeife das Warnsignal kurz, lang, kurz geben, um ein sich näherndes Fahrzeug auf sich aufmerksam zu machen.
unverwechselbares Signal ... Fahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht verwechselt werden kann

Grundsitzer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
🔔 🔔 🔔 + 🔔...🔔 + 🔔 🔔 🔔 Grundsitzer bis 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten gefolgt von 3 Glockenschlägen
🔔 🔔 🔔 + 🔔...🔔 + 🔔 🔔 🔔 + Gong Grundsitzer ab 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten, 3 Glockenschläge gefolgt von 5 s raschem Gongschlagen am Heck
unverwechselbares Signal Grundsitzer mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das mit anderen nicht verwechselt werden kann

Manöversignale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
kurz Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord
kurz, kurz ● ●   Ich ändere meinen Kurs nach Backbord
kurz, kurz, kurz ● ● ● Meine Maschine geht rückwärts
kurz, kurz, kurz ● ● ● ● Manövrierunfähig
kurz, kurz, kurz ● ● ● ● ● Nicht Überholen
6 × kurz oder mehr ● ● ● ● ● ● ... Gefahr eines Zusammenstoßes, Sie sind ausweichpflichtig! (sehr kurze Töne)
lang Achtung! (z. B. an unübersichtlichen Engstellen, Biegungen) – Fahrzeuge hinter der Engstelle antworten mit „lang“
lang, lang, kurz ▬  ▬  ●   Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen
lang, lang, kurz, kurz ▬  ▬  ● ●  Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen
lang, kurz, lang, kurz ▬ ● ▬ ●  Antwort vom zu Überholenden: Einverstanden

Gefahren- und Warnsignale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
3× kurz, 3× lang, 3× kurz ● ● ● ▬  ▬  ▬  ● ● ●  Seenotfall (Morsecode „SOS“)
Dauerton ... Seenotfall
lang, 4× kurz, lang, 4× kurz ▬  ● ● ● ●  ▬  ● ● ● ●   Allgemeines Warn- und Gefahrensignal (wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder von ihm gefährdet wird)
kurz, lang, kurz, lang ... ●  ▬  ●  ▬  ●  ▬ ... Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.)

Sonstige Signale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
3× lang, Pause, 3× lang ▬  ▬  ▬ Pause ▬  ▬  ▬ Seeschifffahrtsstraße gesperrt
kurz, kurz, kurz, kurz ●  ●  ●  ● Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden, Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten
kurz, lang, kurz, kurz ●  ▬  ● ● Sofort anhalten/aufstoppen! (Aufforderung durch ein Behördenfahrzeug, z. B. Polizei)

Binnenschifffahrt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Signal Bedeutung
lang Achtung
kurz Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord
kurz, kurz ● ● Ich richte meinen Kurs nach Backbord
kurz, kurz, kurz ● ● ● Meine Maschine geht rückwärts
kurz, kurz, kurz, kurz ● ● ● ● Ich bin manövrierunfähig
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz ● ● ● ● ● Ich kann nicht überholt werden
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz, kurz ... ● ● ● ● ● ● ... Gefahr eines Zusammenstoßes (mind. 6 sehr kurze Töne)
lang, lang, lang, lang ...

Gruppen von Glockenschlägen

▬  ▬  ▬  ▬ ...

🔔...🔔 🔔...🔔 🔔...

Notsignal (Wiederholte lange Töne oder Gruppen von Glockenschlägen)
kurz, lang, kurz, lang ... ●  ▬  ●  ▬  ●  ▬ ... Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.)

Schallsignale der Großschifffahrt (ohne Kleinfahrzeuge)

Signal Bedeutung
lang, kurz ▬  ● Ich wende über Steuerbord
lang, kurz, kurz ▬  ●  ● Ich wende über Backbord
lang, lang, kurz ▬  ▬  ● Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen
lang, lang, kurz, kurz ▬  ▬  ●  ● Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen
lang, lang, lang, kurz ▬  ▬  ▬  ● Hafen oder Nebenwasserstraße; Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten
lang, lang, lang, kurz, kurz ▬  ▬  ▬  ●  ● Hafen oder Nebenwasserstraße; Ich will meinen Kurs nach Backbord richten
lang, lang, lang ▬  ▬  ▬ Ich will überqueren

[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und Moselschifffahrtspolizeiverordnung. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. Dezember 2016; abgerufen am 9. Dezember 2016.