Seitenschutznetz

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Ein Seitenschutznetz dient der Personensicherung und wird vor allem bei Dacharbeiten, beim Brückenbau und beim Arbeiten auf Plattformen als Arbeitsschutzmittel eingesetzt. Sie dienen dazu Personen vor dem Absturz auf Baugerüsten zu schützen und werden offiziell als „Schutznetzsystem U“ (Schutznetz in Tragkonstruktion für vertikale Verwendung) bezeichnet. Seitenschutznetze verhindern zusätzlich, dass Werkzeug oder anderen Bau-Materialien von Baugerüsten auf Personen fallen. Montieren lassen sie sich in Dachfanggerüsten und der Arbeitsebene von Fassadengerüsten auf Baustellen. Hier müssen sie am Gerüstholm befestigt sowie straff gespannt werden.

Im Gegensatz zu Personenauffangnetzen, die horizontal ausgerichtet werden, sind Seitenschutznetze vertikal angebracht.

Damit ein Seitenschutznetz als Absturzsicherung gilt, muss die EN 1263-1[1] sowie die Sicherheitsregel BGR 179[2] erfüllt sein. Außerdem sollten die Netze Witterungsbeständigkeit aufweisen und UV-resistent sein. Die Maschenweite darf nicht mehr als 100 Millimeter betragen.

An jedem Seitenschutznetz befindet sich eine Prüfplakette mit Informationen über die letzte Sicherheitsprüfung. Einmal im Jahr sollte jedes Netz auf die notwendige Festigkeit getestet werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.nabau.din.de/cmd?artid=52246726&contextid=nabau&bcrumblevel=1&subcommitteeid=54749706&level=tpl-art-detailansicht&committeeid=54738847&languageid=de DIN EN 1263-1: Schutznetze (Auffangnetze) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1263-1:2002
  2. http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgr/bgr_179.pdf BGR/GUV-R 179 - Einsatz von Schutznetzen

Weblinks