Selbstauflösungsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. September 2013 um 17:05 Uhr durch Benatrevqre (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Selbstauflösungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlaments, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen.

Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet.

Im deutschen Grundgesetz ist kein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Rechts ist seit 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von Neuwahlen. Schon 1982 war anlässlich der Vertrauensfrage von Helmut Kohl dieses Thema diskutiert worden; ebenso, nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage am 2. Mai 2005 ankündigte und am 1. Juli 2005 stellte.

Zu Deutschland siehe auch: Deutscher Bundestag #Repräsentationsprinzip und Selbstauflösung

Wiktionary: Selbstauflösungsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen