Staatsjugendtag

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Zum Staatsjugendtag wurde durch eine Verfügung des Reichsjugendführers Baldur von Schirach vom 7. Juni 1934 der Samstag erklärt. Schüler, die der Hitlerjugend angehörten, waren danach an Samstagen vom Schulunterricht befreit bzw. für Veranstaltungen der HJ freigestellt. Mit der Verpflichtung der gesamten Jugend zur Mitgliedschaft in der HJ zum 1. Dezember 1936 wurde der Staatsjugendtag wieder abgeschafft.