Stadt- und Landrecht (Österreich)

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Das k.k. Stadt- und Landrecht war bis 1868 in den österreichischen Ländern der Habsburgermonarchie eine staatliche Behörde mit Kompetenzen, die heute von der Landesregierung und dem Landesgericht ausgeübt werden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt- und Landrecht. In: Neuere österreichische Rechtsgeschichte. Wien 1869. S. 99.