Straßenverkehrsordnung 1960
Basisdaten | |
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Titel: | Straßenverkehrsordnung 1960 |
Langtitel: | Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960). |
Abkürzung: | StVO 1960 |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Fundstelle: | BGBl. Nr. 159/1960 |
Datum des Gesetzes: | 6. Juli 1960 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 1961 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 123/2015 |
Gesetzestext: | Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. im RIS |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die österreichische Straßenverkehrsordnung 1960 (Abkürzung StVO 1960)[1] ist ein Bundesgesetz, das am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten ist und den Verkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer regelt. Es trat an die Stelle des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 1946 über die Regelung des Straßenverkehrs - Straßenpolizeigesetz (BGBl. Nr. 46/1947).
Neben Begriffsbestimmungen enthält die Straßenverkehrsordnung Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer (so weit anwendbar) gelten, wie vor allem die allgemeinen Fahrregeln (Fahrstreifenwechsel, Überholen, Vorrang, Fahrgeschwindigkeit, Rechtsfahrgebot etc.), die Bedeutung der Lichtzeichen (Verkehrsampeln) und der Verkehrszeichen. Außerdem gibt es Bestimmungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer (Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer etc.), Strafbestimmungen und Vorschriften, die sich an die Behörde wenden (z. B. wie Straßenverkehrszeichen aufzustellen sind).
Besondere Bestimmungen
- Nach der Straßenverkehrsordnung haben Straßenbahnen (genauer: „Schienenfahrzeuge“) auch Linksvorrang (§ 19 Abs. 1) und sind außerdem nicht verpflichtet, vor Zebrastreifen anzuhalten, um Fußgängern die unbehinderte Querung zu ermöglichen (§ 9 Abs. 2).
Siehe auch
Literatur
- Martin Hoffer: StVO : Straßenverkehrsordnung. 29. Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Graz 2006. ISBN 3-7083-0261-3 (kommentiertes ÖAMTC-Fachbuch)
Einzelnachweise
- ↑ RIS: Gesamte Rechtsvorschrift für Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 19.09.2012, Gesetzestext im Internet, aufgerufen 19. September 2012