Sturzgeburt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Oktober 2016 um 13:16 Uhr durch Pittimann (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 77.186.23.0 (Diskussion) auf die letzte Version von 2A02:8070:E288:6200:7D31:74D2:18A3:64EB zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Misshandlungen durch die Mutter oder Dritte.

Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym.

Literatur

  • Naujoks, H.: Gerichtliche Geburtshilfe. Thieme 1958.
  • Schneider H., Husslein P., Schneider K. T. M.: Die Geburtshilfe. 3. Auflage, Springer, Heidelberg 2006, Kapitel 37.2.2, S. 709 (online bei Google Books).

Weblinks

Wiktionary: Sturzgeburt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen