Diskussion:Minderheiten in der Türkei/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von KureCewlik81 in Abschnitt Bausteine im Artikel
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Meine Löschung

Ich habe folgenden Absatz gelöscht:

Gleichzeitig wurden Pläne erarbeitet, die auf rassistischen Kriterien fußten und Armeniern der Aufenthalt östlich der Linie Samsun-Silifke verboten wurde, Araber die Grenzregion zu Syrien verlassen mussten, georgische Türken aus den Provinzen Rize, Kars und Ardahan ausgeschlossen werden sollten. Griechen wurden nur noch in Istanbul geduldet. Umgesetzt wurde schließlich die Vertreibung der nicht-türkischen Elemente aus dem Grenzgebiet zu Syrien.[angegebene Quelle: Vahé Tachjian: Etat-nation et minorités en Turquie kémaliste. in: Revue d'histoire de la Shoah, Centre de documentation juive contemporaine, Paris 2003]

Ich habe von dieser Politik noch nie etwas gehört (Vertreibung der Araber und der georgischen Türken). Das muss natürlich nichts heißen. Die Formulierung ist nicht neutral. Solche weitreichenden Behauptungen müssen besser belegt werden, als in Schriften wie die oben angeführte). Ferner glaube ich nicht, dass die IGFM relevant genug ist, um in dem Artikel zwei Absätze zu füllen.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte Ende 2005, dass sich die Lage der religiösen Minderheiten seit dem EU-Beschluss für Beitrittsverhandlungen eher verschlechtert habe. Unter anderem sei es der Regierung Erdoğan auch 2004 nicht gelungen, Angriffe auf Christen und Kirchen zu verhindern. Des weiteren hätte die Türkei einige Zusagen an die christlichen Gemeinden nicht erfüllt. Weiter wird das harte Vorgehen gegen Autoren, Bürgerrechtler und Journalisten verurteilt, die sich um eine Aufklärung des Völkermordes an den Armeniern zu Beginn des 20. Jahrhunderts bemühen.
2006 startete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte einen internationalen Appell unter dem Motto „Türkei: Erst die Christen vertreiben, dann in die EU?“ Darin fordert die IGFM nochmals den EU-Ministerrat auf „angesichts der negativen Entwicklung in der Türkei eine deutliche Klärung der Vorgänge in der Türkei zu verlangen und konsequent auf der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien zu bestehen“. Der Patriarch Bartholomäus I., das Ehrenoberhaupt der rund 250 Millionen orthodoxen Christen bestätigt, dass sich die Lage der Christen in der Türkei „vom Schlechten zum Schlechteren“ wende. Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Ich bitte um Meinungen-- Koenraad Diskussion 05:24, 11. Mär. 2009 (CET)

Ich kann deiner Argumentation folgen und habe weiter auch erst mal keine Einwände. IGMF ist wirklich eher ein pubs. Teilweise wird deren Kritik ja auch von anderen geteilt und steht ja noch so im Artikel.--Vinom 22:55, 28. Mär. 2009 (CET)

Foto der kurdischen Kleidungen

Datei:Kurdscostunme.jpg zeigt keineswegs Kurden, sondern Männer, die in kurdische Kleidung gesteckt worden sind. Das war Usus bei den Hoffotografen und weiteren berühmten Istanbuler Fotografen des 19. Jahrhunderts. Es ist kaum denkbar, dass der Fotograf Kurden aus den benannten Gebieten zur Verfügung hatte. Entsprechend trägt das Bild den dem Sinn nach richtigen (allerdings falsch geschriebenen) Titel Kurdscostunme.jpg. --Dr. 91.41 11:35, 22. Mai 2009 (CEST)

Kapitel "Im Osmanischen Reich"

Das Kapitel habe ich ein wenig - eher kosmetisch als inhaltlich - überarbeitet, bei weitem aber nicht genügend. Es erscheint mir ziemlich unvollständig. Vielleicht kann jemand, der sich hier auskennt, das Kapitel ergänzen. --Dr. 91.41 10:49, 11. Jun. 2009 (CEST)

Dazu ein guter Beitrag von Ortaylı:
  • İlber Ortaylı: Osmanlı İmparatorluğunda “Millet” Nizamı. In: Festschrift für Prof. Dr. Hamide Topçuoğlu, Ankara 1995, ISBN 975-482-287-5, S. 85–92 (PDF; 524 KB).

-- Hukukçu Disk. 12:31, 11. Jun. 2009 (CEST)

Webseiten oder Einzelnachweise

Dieser Artikel ist in einigen Kapiteln nicht hinreichend mit Belegen (Webseiten oder Einzelnachweisen) ausgestattet. Es ist nicht ersichtlich, ob und wie die angegebene Literatur genutzt worden ist. Das betrifft nicht nur das mit dem Baustein markierte Kapitel! Vielleicht können sich ein paar Benutzer der Sache annehmen. --Dr. 91.41 09:24, 12. Jun. 2009 (CEST)

Eigentum der armenischen Kirchen

Hier besteht in sich ein Widerspruch. Wenn man kein eigentum besitzt, kann es auch nicht enteignet werden: "Auch die armenischen Kirchen sind keine juristischen Personen und können daher keine Rechtsgeschäfte tätigen, wie etwa Immobilien oder sonstiges Eigentum kaufen. Die Kirchen dürfen ihr Personal nicht selbst ausbilden, und immer wieder wird ihr Eigentum entschädigungslos enteignet. Kirchen und Schulen werden zerstört oder zweckentfremdet"

Daher kommentiere ich diesen Satz erst einmal aus, bis Genaueres mit Nachweis eingebracht werden kann. --Dr. 91.41 14:04, 11. Jun. 2009 (CEST)

Benutzer:Hukukçu hat mich auf den folgenden Link aufmerksam gemacht. Darin dürfte die fragliche Materie umfangreich genug dargestellt sein: Anfrage an die Bundesregierung und deren Antwort. Es besteht die Möglichkeit, den Text (Drucksache 16/2739, 16. Wahlperiode, 27. 09. 2006) als PDF downzuladen. --Dr. 91.41 14:28, 11. Jun. 2009 (CEST)
Im Bezug auf die Problematik des Minderheiteneigentums sollte man das neue Vereinsgesetz der Türkei beachtet. --Молох 17:18, 19. Jun. 2009 (CEST) Hier gibt es den englischen Text zum neuen Stiftungsgesetz: [1] --Молох 17:22, 19. Jun. 2009 (CEST)

Lasen

.....das ist auch eine Minderheit. (nicht signierter Beitrag von 80.152.215.74 (Diskussion | Beiträge) 15:06, 14. Jul 2009 (CEST))

Bausteine im Artikel

Ich verstehe nicht warum gleich zwei Bausteine im Artikel sind. Es 50 Einzelnachweise und gut 10 Bücher in der Literatur angegeben. Was ist denn im einzelnen unbelegt?-- KureCewlik81 Bewerte mich!!! 22:10, 10. Feb. 2010 (CET)