Diskussion:Minderung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von AHert in Abschnitt Überschneidungen
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Aus der Qualitätssicherung vom 18.1.2007 von wau > hierher kopiert:

Der Artikel geht zu sehr vom Werkvertrag aus. Die Minderung selbst hat nur einen ganz geringen ANteil. Vielleicht in Leistungsstörung einbauen? --103II 22:11, 18. Jan. 2007 (CET) Außerdem fehlt die Minderung im Mietrecht, die kraft Gesetzes eintritt. --103II 11:38, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich denke, ein Einbau in Leistungsstörung ist nicht so gut, das ist schon ein sehr weites Thema und würde zu sehr anwachsen, wenn man die einzelnen Rechte dort zu ausführlich behandelt. Der nächstliegende Artikel zum Themenkreis ist Gewährleistung. Ich denke aber, auch dort kann mit nicht Einzelnheiten zu den einzelnen Rechten bringen, ohne den Artikel zu sehr zu überfrachten. Ich halte schon einen eigenen Artikel über "Minderung" für das Richtige, allerdings muss er stark verbessert werden. Dazu würde gehören, dass vor allem Kaufvertrag und Werkvertrag in gleicher Weise berücksichtigt werden, aber auch der Mietvertrag. Hingegen sollten die Ausführungen zum Werkvertrag gekürzt werden, der ganze Abschnitt "Rechte des Kunden bei mangelhafter Werkleistung" geht zu weit, er beschreibt das ganze Gewährleistungsrecht, was in dieser Form angesichts des Spezialartikels Gewährleistung überflüssig ist (Habt ihr gewußt, dass es ein deutsches Wort für redundant gibt?), und darüberhinaus als obiter dictum noch ein wenig Werkvertragsrecht ohne Bezug zur Minderung. Also: Abschnitt "Rechte des Kunden" weitgehend entfernen, den Unterabschnitt Minderung noch etwas verbessern und straffen, entsprechendes zum Kaufrecht und Mietrecht, dann wäre der Artikel auf dem richtigen Weg. --wau > 00:45, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
So hab ich mir das auch gedacht, Minderung soll schon einen eigenen Artikel behalten, aber Mangel (Recht) erklärt schon den Mangel, und zur Frage, welche Gewährleistungsrechte es noch gibt, genügt auch ein Link nach Gewährleistung. Dann nicht so sehr auf Werkvertrag ausrichten (vielleicht Einteilung: Minderungsrecht (Kauf-, Wervertragsrecht) und Minderung kraft Gesetzes (Mietrecht)?) Hatte nur, nachdem ich schon Rücktritt (Zivilrecht) überarbeitet hatte, keine Lust, mir auch noch die Minderung vorzunehmen... --103II 23:32, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Stimme den Vorschlägen zu und werde mich in den nächsten Tagen des ARtikels annehmen.--Soeren lawfucker 16:19, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Naja, eigentlich habe ich das schon versucht umzusetzen, aber es gibt sicher immer noch einiges zu tun... insbesondere ab "Minderung als Gestaltungsgeschäft" - das ist noch viel zu sehr auf den Werkvertrag bezogen. --103II 10:15, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Überschneidungen[Quelltext bearbeiten]

(gleicher Text in allen Artikel-Diskussionen, auch wenn oben schon einiges dazu steht)

Das Thema Sachmangel und die dazugehöhrenden Mängelansprüche wird behandelt in Mangel (Recht) (ausführlich, fundiert), Baumangel, Gewährleistung, Bauvertrag, VOB/B#§ 13 Mängelansprüche, Nacherfüllung und Minderung und zwar in durchaus unterschiedlicher Qualität und Ausführlichkeit.

Dagegen gibt es keinen eigenen Artikel "Mängelansprüche", auch nicht als redirect.

Hier müsste aufgeräumt und vereinheitlicht werden. Das setzt aber wohl zunächst eine Einigung voraus, welche Teilabschnitte wo dargestellt werden. --AHert 16:49, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten