Diskussion:Stapelrecht

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Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

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--Zwobot 18:12, 27. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]


Meilenprivileg[Quelltext bearbeiten]

wie kommt den die Umrechnung der 15 Meilen in die ca. 24 km zustande? Es wird doch wohl nicht schon damals die amerikanische Meile mit 1,6 km Gültigkeit gehabt haben, müßte da nicht eher die sächsische oder Postmeile angesetzt werden? Boldewyn 16:50, 29. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

die Frage ist berechtigt. Aufschluss müssten Hauptautoren liefern. --Itu 03:08, 14. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Habe da mal die Änderung vorgenommen und aus der Umrechnung in die amerikanische Meile die sächsische gemacht. Boldewyn 10:11, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Preisvorgaben?[Quelltext bearbeiten]

Die entscheidende Frage ist ja ob die Kaufleute gezwungen wurden zu einem bestimmten Preis zu verkaufen .... --Itu 03:04, 14. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die ist noch immer offen. (Denkbar - reine Vermutung) wäre ein indirekter Zwang: Überteuerte Ware wurde zwar nicht gekauft, mußte aber trotzdem für die vorgeschriebene Zeit angeboten werden (vermutl. inkl. Marktgebühren), während Marktsättigung dazu führte, daß die Händler weiterziehen durften. Man fragt sich natürlich, warum die Händler nicht einfach eine Ladungsliste vorausgeschickt und mit dem jeweiligen Magistrat vorab eine Ubernahmemenge ausgehandelt haben sollten. Die andere Frage ist, welche ökonomische Theorie im Mittelalter hinter dem Stapelrecht stand - die gesetzgebenden Herrscher werden sich dabei schließlich etwas gedacht haben. --80.171.163.39 03:55, 1. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]