Diskussion:Verbreitungsverbot

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC in Abschnitt Anleitungen
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Was ist juristisch gesehen Verbreitung?[Quelltext bearbeiten]

Wird private, unentgeltliche Weitergabe von betroffenem Material oder das blose weitergeben von download Links im Sinne des Verbreitungsverbotes als Verbreitung klassifiziert? 79.239.146.232 14:22, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Beides. Weitergabe ist immer Verbreitung, es interessiert dabei nicht, ob damit eine Vergütung, eine Geschäftsmässigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Download-Links oder URL-Angaben sind ebenso Zugänglichmachung wie eine Vorführung. Auch wer privat handelt, macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 23:23, 15. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Anleitungen[Quelltext bearbeiten]

In wie weit fallen Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, zur Überlistung von Alarmanlagen, zum Knacken von Tresoren unter das Verbreitungsverbot? --2003:DF:1F06:8E52:C8F0:EDAB:579:13AC 13:22, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten