Diskussion:Übermaßverbot
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von F.Blaubiget in Abschnitt Fall Wulff
Fall Wulff[Quelltext bearbeiten]
Sollte man hier ggf. den Fall Wulff als aktuelles, bekanntes Beispiel einflechten (vgl. letzter Satz)? Link--F.Blaubiget (Diskussion) 17:01, 20. Feb. 2015 (CET)