Tingsrätt

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Das tingsrätt ist in Schweden und käräjäoikeus in Finnland die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen. Es ist insoweit vergleichbar mit einem deutschen Amts- oder Landgericht. Nächsthöhere Instanz ist das hovrätt, letzte Instanz der högsta domstolen in Schweden und das korkein oikeus/högsta domstolen in Finnland. Die tingsrätter wurden 1971 einheitlich in ganz Schweden eingerichtet und 1993 in Finnland. Zuvor bestanden in den größeren Städten Schwedens ein rådhusrätt und andernorts ein häradsrätt. Die Anzahl der tingsrätter in Schweden sank von zunächst 100 auf derzeit (2009) 53.

Siehe auch

  • Tingrett, die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Norwegen.