Trilog

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. März 2016 um 11:41 Uhr durch 129.13.72.198 (Diskussion) (keine gültige quellenangabe). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Trilog bzw. formeller Trilog (von lat. tri, dt. drei, Abwandlung von Dialog, engl. trialogue) ist eine Bezeichnung, die im Rahmen des institutionellen Rechts der Europäischen Union verwendet wird. Trilog-Verhandlungen sind in den EU-Verträgen dann vorgesehen, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt. In diesem Fall erfolgen formelle Trilog-Verhandlungen im Rahmen eines Vermittlungsausschusses. Unter einem Trilog versteht man paritätisch zusammengesetzte Dreiertreffen zwischen den in den gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament, wobei die Europäische Kommission eine moderierende Funktion übernimmt.

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren kann jedoch erheblich abgekürzt werden, indem die Kompromissfindung bei der ersten oder vor der zweiten Lesung eines Gesetzesvorschlags mittels informeller Trilog-Verhandlungen vor der jeweiligen Lesung vorbereitet wird. Aus diesem Grund unterscheidet man zwischen formellen und informellen Trilogen:

Während das formelle Trilogverfahren in den Verträgen geregelt ist und beispielsweise im Rahmen des Vermittlungsausschuss zum Einsatz kommt, dient das informelle Verfahren dazu, die Einberufung des mit einem höheren Zeitaufwand verbundenen formellen Verfahrens zwischen Rat und Europäischem Parlament zu umgehen und eine Einigung während der ersten oder (verbreitet) in der zweiten Lesung zu ermöglichen.

Trilogeverfahren in den Verträgen

  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Stimmt der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zu, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der paritätisch aus Vertretern von Rat und Parlament zusammengesetzt ist. Die Kommission nimmt beobachtend teil. Zur Vermeidung der Einberufung eines zeitlich präzise geregelten Vermittlungsverfahrens (das auch im Vorgängerverfahren, dem Mitentscheidungsverfahren, vorgesehen war) wurde immer häufiger eine Einigung im Rahmen des informellen Trilogs angestrebt, einer informellen Zusammenkunft vor der drohenden Einberufung des Vermittlungsausschusses.[1]
  • Haushaltsverfahren: Genehmigt das Parlament den vom Rat vorgelegten Standpunkt zum Jahreshaushaltsplan nur mit Änderungen, dann wird ebenfalls ein Vermittlungsausschuss einberufen.

Rechtsnormen

  • Art. 294 (10)–(12) AEUV: Vermittlungsausschuss[2]
  • Gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens 2007/C 145/02, Grundsatz 7: „[…] Möglichkeit zu Einigung in den Stadien der ersten und der zweiten Lesung wesentlich verbessert und zur Vorbereitung der Arbeiten des Vermittlungsausschusses [beiträgt]“[3]
    • Informelle Trilogverfahren dürfen in allen Phasen der Beschlussfassung nach Art. 294 AEUV stattfinden[4][5]
    • Die Gemeinsamen Erklärungen ergänzen den Prozess um ein neues Stadium: „Stadium des gemeinsamen Standpunkts“, hier weitere Möglichkeit zu informellen Trilogen („Kontakten“)[6]
    • Nach Grundsatz 9 keine Verpflichtung, Entwürfe von Kompromisstexten vorab zu übermitteln[7]

Häufigkeit des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens

In der aktuellen Legislaturperiode der Europäischen Union lässt sich die Tendenz verzeichnen, Rechtsakte immer häufiger nach der ersten Lesung zu verabschieden: Während der Anteil der so-genannten first-reading agreements im Jahr 2000 noch unter 20 % der Gesamtheit der erlassenen Rechtsakte lag, so ist im Jahr 2008 ein Anstieg derjenigen Gesetzestexte, welche nach der ersten Lesung verabschiedet wurden, auf 80 % zu verzeichnen. Um eine derart reibungslose Entscheidungsfindung zu ermöglichen, werden häufig vorab im Rahmen von informellen Trilog-Verhandlungen Vorbereitungen getroffen.

  • 2009–2013: 81 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen[8]
  • 2004–2009: 72 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen[9]
  • 1999–2004: 33 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen[10]
  • Vermittlungsausschuss: eines von fünf Verfahren in der 4. und 5. Legislaturperiode (1994–2004)[11]

Kritik

Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly , hat am 26. Mai 2015 eine Untersuchung ( OI/8/2015/FOR)[12] bezüglich der Transparenz von „Trilogen“ eröffnet. Darüber hat sie am 28. September 2015 im Europäischen Parlament (EP) berichtet und es wurde im EP darüber debattiert.

Es wurde festgehalten, dass beim informellen Trilog, der ca. 85 % aller Gesetzgebungsverfahren betreffen würde, die Öffentlichkeit nahezu keine Informationen darüber erhalte. Grundsätzlich gelte auch für die Triloge das Effizienzgebot nach Art 13 EUV und, dass dies auch öffentliche Akzeptanz und Information umfasse.

In dieser Debatte des Europäischen Parlaments vom 28. September 2015 mit der Europäischen Bürgerbeauftragten wurde auch die Intransparenz der Ratsarbeitsgruppen kritisiert. Bei offiziellen Dokumentenanfragen erhalte das Europäische Parlament oftmals nur Zusammenfassungen der Diskussionen im Rat, welche zudem für Personen, die daran nicht teilgenommen hätten, unverständlich seien. Eine Reform des Trilogieverfahrens sei erforderlich.

Der Europäische Rat hat am 15. September 2015 eine Stellungnahme (11873/15[13]) zu dieser Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten abgegeben und das Ergebnis bezweifelt und die Berechtigung der Bürgerbeauftragten, bestimmte Fragen diesbezüglich zu untersuchen.

Weblinks

Literatur

  • Fabio Franchino, Camilla Mariotto: Explaining negotiations in the conciliation committee In: European Union Politics. September/vol.14, Nr. 3, 2013, 345–365
  • S. Petitjean, F. Paquay: Mixed reviews after 20 Years of Codecision In: Europolitics, 6. November 2013
  • C. Reh, A. Héritier, E. Bressanelli, C. Koop: The Informl Politics of Legislation – Explaining Secluded Decision-Making in the European Union, Washington 2010

Einzelnachweise

  1. „Leitfaden zur Arbeit des Parlaments als Teil der Rechtsetzungsinstanz“. Webseite des Europäischen Parlaments. Abgerufen 4. April 2014. S. 9; 13–24
  2. [1]Artikel 294 (ex-Artikel 251 EGV)
  3. [2] Gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens (Artikel 251 EG-Vertrag), Grundsatz 7, 13. Juni 2007
  4. T. Bunyan: Under a new agreement between the Council and the European Parliament the efficiency of decision-making is enhanced at the expense of transparency, openness and accountability. In: Statewatch bulletin vol 16 no 5/6, 2007, S. 5
  5. [3] Gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens (Artikel 251 EG-Vertrag), Grundsatz 8, 13. Juni 2007
  6. T. Bunyan: Under a new agreement between the Council and the European Parliament the efficiency of decision-making is enhanced at the expense of transparency, openness and accountability. In: Statewatch bulletin vol 16 no 5/6, 2007, S. 6
  7. T. Bunyan: Under a new agreement between the Council and the European Parliament the efficiency of decision-making is enhanced at the expense of transparency, openness and accountability. In: Statewatch bulletin vol 16 no 5/6, 2007
  8. Sophie Petitjean, François Paquay: Mixed reviews after 20 years of co-decision. In: European Report 06/Nov. 2013
  9. "The Co-Decision Procedure [Art.251 TEU, Analysis and Statistics of the 2004-2009 Legislature (Status: August 2009)"]. Webseite des Europäischen Parlaments. Abgerufen 1. Mai 2014. S. 6
  10. "The Co-Decision Procedure [Art.251 TEU, Analysis and Statistics of the 2004-2009 Legislature (Status: August 2009)"]. Webseite des Europäischen Parlaments. Abgerufen 1. Mai 2014. S. 6
  11. F. Franchino, C. Mariotto: Explaining negotiations in the conciliation committee. In: European Union Politics. September/vol. 14, Nr. 3, 2013, S. 348
  12. Letter to the Council of the EU opening the European Ombudsman's own-initiative inquiry OI/8/2015/FOR concerning transparency of trilogues
  13. [4] (Englisch)