Rat der Europäischen Union

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt den Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat.
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Ratsgebäude (Justus-Lipsius-Gebäude) in Brüssel

Der Rat der Europäischen Union, umgangssprachlich auch als (EU-) Ministerrat bezeichnet, ist ein besonders wichtiges Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er setzt sich in den diversen Geschäftsbereichen jeweils aus den Vertretern aller Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen und ist Teil des politischen Systems der EU. Je nach anstehender Entscheidungsmaterie kommen die Vertreter der unterschiedlichen Ressorts zusammen. Sitz des Rats ist das Consilium, das Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel; in den Monaten April, Juni und Oktober ist Luxemburg Tagungsort.

Der Rat nimmt zusammen mit dem Europäischen Parlament Rechtsetzungsbefugnisse im Rahmen der EU wahr (Sekundärrecht), ist also Teil der Legislative. Da seine Mitglieder in den entsendenden Mitgliedstaaten jedoch Teil der nationalen Regierungen, also der Exekutive sind, spricht man hierauf bezogen auch von Exekutivföderalismus. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für das sogenannte Demokratiedefizit der EU.

Die Funktionsweise des Rats ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Anders als im Europäischen Rat mit seinem auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten wechselt der Vorsitz im Ministerrat weiterhin nach jedem halben Jahr durch Rotation unter den Vertretern aller Mitgliedstaaten. Seit der Gründung der Europäischen Union mit dem Vertrag von Maastricht 1992 ist offiziell die Bezeichnung Rat der Europäischen Union gebräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisation

Der Rat ist ein einheitliches Organ, tagt aber aufgrund der unterschiedlichen Politikbereiche in unterschiedlichen Zusammensetzungen - den sogenannten Ratsformationen, bei denen jeweils die Minister unterschiedlicher Ressorts zusammentreffen. Bis Juni 2000 tagte der Rat zeitweise in 20 Zusammensetzungen. Danach wurde die Zahl zunächst auf 16, im Juni 2002 weiter auf neun reduziert. Jede Formation setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene zusammen. Diese Vertreter sind nach Art. 203 EG-Vertrag befugt, jeweils für ihre Regierung verbindlich zu handeln. Deshalb können föderal verfasste Mitgliedstaaten auch Minister der subnationalen Ebene in die Ratssitzungen entsenden. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass der Rat grundsätzlich öffentlich tagt, wenn er als Gesetzgeber tätig wird. Damit soll dem Vorhalt mangelnder Transparenz der Entscheidungen entgegengewirkt werden.

Auf Botschafterebene werden die verschiedenen Formationen vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet, einem Gremium der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU. Der AStV gilt als eine zentrale Koordinationsinstanz zwischen den Mitgliedsstaaten im Rat. Er ist aufgeteilt in AStV I (in der Regel binnenmarktrelevante Themen) und AStV II (vertragsrelevante, außenpolitische und finanzpolitische Themen). Daneben hat der Rat für Landwirtschaft und Fischerei ein eigenes vorbereitendes Komitee, den Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL). Eine wesentliche Neuerung des Vertrages von Lissabon besteht in der Aufteilung des Allgemeinen und Außenrates in Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Rat für Außenbeziehung.

Im Einzelnen handelt es sich bei den neun Ratsformationen um die folgenden:

Bezeichnung Abkürzung Vorbereitet von
Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (ab 1. Dezember 2009 Rat für Allgemeine Angelegenheiten) RAA/AB (engl. GAERC) AStV II
Rat für Außenbeziehungen (ab 1. Dezember 2009) AStV II
Rat für Wirtschaft und Finanzen ECOFIN AStV II
Rat für Justiz und Inneres JI (engl. JHA) AStV II
Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz BeSoGeKo (engl. EPSCO) AStV I
Rat für Wettbewerbsfähigkeit WBF AStV I
Rat für Umwelt AStV I
Rat für Bildung, Jugend und Kultur EYC AStV I
Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie TTE AStV I
Rat für Landwirtschaft und Fischerei SAL

Die Ratsformationen treten in der Regel zweimal pro Ratspräsidentschaft, also alle drei Monate, zusammen. Der Allgemeine Rat, der Rat für Landwirtschaft und Fischerei und der Rat für Wirtschaft und Finanzen tagen häufiger, teilweise monatlich. Für Verwaltungs- und Übersetzungstätigkeiten verfügt der Rat über ein Generalsekretariat mit ca. 2.500 Mitarbeitern.

[Bearbeiten] Abstimmungsverfahren

Sitz des EG-Ministerrats in Brüssel 1975.

Je nach dem, in welchen Politikbereich die Vorlagen fallen, über die der Rat entscheidet, sieht der AEUV verschiedene Abstimmungsverfahren vor. In reinen Verfahrensfragen beschließt der Rat meist mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik beschließt der Rat einstimmig. Für die anderen Politikbereiche hat der Vertrag von Lissabon auch das Abstimmungsverfahren im Ministerrat neu geordnet und vereinfacht. Zur Beschlussfassung ist ab 2014 nur noch die sogenannte doppelte Mehrheit nötig, nach der (a) 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen müssen, die (b) mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Bis dahin gilt übergangsweise noch das im Vertrag von Nizza enthaltene Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit. Für dieses qualifizierte Mehrheitsverfahren werden allen Mitgliedstaaten jeweils eine bestimmte Anzahl an Stimmen zugewiesen, die von 3 (Malta) bis 29 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien) reichen. Für die Verabschiedung eines Rechtsakts sind noch bis 2014 gegebenenfalls sowohl eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten als auch eine Mehrheit von 255 der 345 Stimmen notwendig. Auf Antrag eines Mitgliedstaates muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die zustimmenden Mitgliedstaaten mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen.

Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten, wobei jedoch die kleinen Staaten proportional bevorzugt sind (sog. degressive Proportionalität).

Stimmen Länder
3 Malta
4 Luxemburg, Zypern, Estland, Slowenien, Lettland
7 Litauen, Irland, Finnland, Dänemark, Slowakei
10 Österreich, Schweden, Bulgarien
12 Portugal, Ungarn, Belgien, Tschechien, Griechenland
13 Niederlande
14 Rumänien
27 Polen, Spanien
29 Italien, Frankreich, Großbritannien, Deutschland
345 Anzahl der Gesamtstimmen

[Bearbeiten] Ratspräsidentschaft

Siehe Hauptartikel: Präsident des Rats der Europäischen Union

Die Ratspräsidentschaft wird von einem Mitgliedstaat der EU wahrgenommen und wechselt halbjährlich. Am 12. Dezember 2005 hat der Rat der Europäischen Union die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat bis 2018 festgelegt.[1] Den Vorsitz in den einzelnen Ratssitzungen führen die Fachminister oder andere, besonders ernannte Vertreter aus dem Mitgliedstaat, der die jeweilige Ratspräsidentschaft ausübt.

Seit 2007 wird der Vorsitz im Rat in Form einer sogenannten Triopräsidentschaft jeweils für einen Zeitraum von 18 Monaten von einer Gruppe von jeweils drei Mitgliedsländern ausgeübt. Dabei nimmt weiterhin jeweils ein Staat für sechs Monate den Vorsitz ein, die drei Staaten präsentieren aber ein gemeinsames Programm und können einander auch beim Vorsitz einzelner Ratssitzungen vertreten. Im Vertrag von Lissabon wird dieses Modell der Triopräsidentschaft auch vertraglich festgeschrieben.

[Bearbeiten] Literatur

  • Rat der Europäischen Union (Hrsg.): Einführung in den Rat der Europäischen Union. Brüssel 2008. ISBN 978-92-824-2278-6.
  • Sven von Alemann: Der Rat der Europäischen Union: Seine Stellung im institutionellen Gefüge des europäischen Mehrebenensystems und sein Beitrag zur demokratischen Legitimation der Europäischen Union. Köln, München: Carl Heymanns, 2009. ISBN 978-3-452-26973-7.
  • Martin Bauer: Politikberatung im Rat der Europäischen Union. In: Steffen Dagger, Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel. Wiesbaden: VS-Verlag, 2007. S. 90–102. ISBN 978-3-531-15388-9.
  • Francis Cheneval: Legitimationsgrundlagen der Europäischen Union. Münster: LIT, 2005. ISBN 3-8258-8011-7.
  • Jan-Peter Hix: Das institutionelle System im Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa. In: Jürgen Schwarze (Hrsg.): Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents: Verfassungsrechtliche Grundstrukturen und wirtschaftsverfassungsrechtliches Konzept. Baden-Baden: Nomos, 2004. S. 75–100. ISBN 3-8329-0685-1.
  • Jakob Lempp: Macht „im“ Rat und Macht „des“ Rates: Eine Analyse des Machtgefüges im Rat und um den Rat der Europäischen Union. In: Werner J. Patzelt (Hrsg.): Parlamente und ihre Macht: Kategorien und Fallbeispiele institutioneller Analyse. Baden-Baden: Nomos, 2005. S. 115–144. ISBN 3-8329-1588-5.
  • Jakob Lempp: Die Evolution des Rats der Europäischen Union. Baden-Baden: Nomos, 2009. ISBN 978-3-8329-4277-9.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2005 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat (2005/902/EG, Euratom)

[Bearbeiten] Weblinks

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