Verleih
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Verleih bezeichnet den Vorgang, einen Gegenstand, zumeist gegen Gebühr, an andere zu verleihen. Juristisch ist Verleihen kostenlos, ein Verleihen gegen Gebühr ist ein Vermieten. So ist ein Leihwagen amtlich korrekt ein Mietwagen. Die Charter stellt eine spezielle Form der Miete dar, die besonders bei Schiffen und Flugzeugen gebräuchlich ist.
Typischerweise tritt der Verleih im Folgenden auf:
- für Filme an gewerbliche Kunden, siehe Filmverleih
- für Filme an Privatkunden, siehe Videothek
- bei Büchern, häufig auch Buchverleih genannt, siehe Leihbibliothek
- bei Autos, auch Autoverleih genannt, siehe Autovermietung

