Verordnung über Datenschutzzertifizierungen

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Basisdaten
Titel: Verordnung über Datenschutzzertifizierungen
Früherer Titel: Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen
Abkürzung: VDSZ
Art: Verordnung
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
235.13
Ursprüngliche Fassung vom:28. September 2007
Inkrafttreten am: 1. Januar 2008
Letzte Neufassung vom: 31. August 2022
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. September 2023
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) (früher Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen) ist eine Verordnung zum Datenschutz der Schweiz, welche aufgrund des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) durch den Bundesrat der Schweiz erlassen wurde.[1] Die VDSZ ergänzt das Bundesgesetz über den Datenschutz und enthält somit Ausführungsbestimmungen zum Gesetz.[2]

Sie regelt unter anderem, dass Datenschutzzertifizierungen nach Art. 13 DSG[3] nur durch akkreditierte Zertifizierungsstellen erfolgen dürfen (Art. 1[4]). In den Art. 2[5] bis 10 werden Akkreditierungs- und Datenschutzzertifizierungsverfahren bestimmt. Ab Art. 11[6] werden Sanktionen thematisiert.

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der VDSZ der Schweiz für den 1. September 2023 entschieden.[7] An diesem Tag tritt auch die Neubekanntmachung der Datenschutzverordnung in Kraft.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fedlex. Abgerufen am 12. Mai 2023.
  2. Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ Schweiz 2023). In: DatenBuddy.de. Abgerufen am 12. Mai 2023 (deutsch).
  3. Fedlex. Abgerufen am 12. Juli 2023.
  4. Fedlex. Abgerufen am 12. Juli 2023.
  5. Fedlex. Abgerufen am 12. Juli 2023.
  6. Fedlex. Abgerufen am 12. Juli 2023.
  7. K. M. U. Portal: Neues Datenschutzgesetz (revDSG). Abgerufen am 12. Mai 2023.