Vertreterversammlung

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Die Vertreterversammlung vertritt die Mitglieder einer Organisation.

Genossenschaftsbank

Die Vertreterversammlung ist nach der General- oder Vollversammlung aller Mitglieder das wichtigste Organ einer Genossenschaftsbank. Sie darf gebildet werden, sobald die Anzahl der Mitglieder einer Bank 1500 überschreitet, und ersetzt dann die Generalversammlung. Sie entscheidet, genau wie normalerweise die Generalversammlung, z. B. über die Gewinnverwendung der Bank, die Besetzung des Aufsichtsrates oder über wichtige Entscheidungen bzw. Änderungen.

Berufsgenossenschaften

Die wesentlichen Entscheidungen in Berufsgenossenschaften werden durch paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter besetzte Gremien, den Vorstand und die Vertreterversammlung getroffen.

Sozialversicherungsträger (Deutschland)

Das höchste Entscheidungsgremium der Sozialversicherungsträger in Deutschland ist die Vertreterversammlung.

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen

Das höchste Entscheidungsgremium der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), allesamt Körperschaften des öffentlichen Rechts, ist die Vertreterversammlung.