Verwertungsgesellschaftengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
Kurztitel: Verwertungsgesellschaftengesetz
Abkürzung: VGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz
Fundstellennachweis: 440-18
Erlassen am: 24. Mai 2016
(BGBl. I S. 1190)
Inkrafttreten am: 1. Juni 2016
GESTA: C090
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Verwertungsgesellschaftengesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen. Es löste zum 1. Juni 2016 das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ab. Mit ihm wird die Vorlage:EG-RL (VG-Richtlinie) umgesetzt, die den Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften harmonisiert. Zum anderen wird das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Entwurf des Gesetzes mit Begründung BT-Drs. 18/7223