Verwertungsgesellschaftengesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften |
Kurztitel: | Verwertungsgesellschaftengesetz |
Abkürzung: | VGG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Gewerblicher Rechtsschutz |
Fundstellennachweis: | 440-18 |
Erlassen am: | 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1190) |
Inkrafttreten am: | 1. Juni 2016 |
GESTA: | C090 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Verwertungsgesellschaftengesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen. Es löste zum 1. Juni 2016 das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ab. Mit ihm wird die Vorlage:EG-RL (VG-Richtlinie) umgesetzt, die den Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften harmonisiert. Zum anderen wird das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Entwurf des Gesetzes mit Begründung BT-Drs. 18/7223