Verzug

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Der Begriff Verzug bedeutet

  • im gebildeten Umgangsdeutsch des 19. Jahrhunderts das Hinauszögern (dazu lat. periculum in mora: „bei ausbleibendem sofortigen Einschreiten droht Gefahr“)
  • im Rechtswesen
    • die Verzögerung einer fälligen Leistung durch den Schuldner, siehe Schuldnerverzug
    • in der Zusammensetzung Gläubigerverzug oder Annahmeverzug hingegen die Weigerung des Gläubigers, eine Leistung entgegenzunehmen, siehe Annahmeverzug
    • siehe auch: Gefahr im Verzug
  • in der Mechanik eine Änderung der Maße und der Form, siehe Verzug (Mechanik)
  • in der Garnherstellung das Auseinanderziehen der Fasern eines Faserbandes zu einem feineren Band; siehe Verzug (Garnherstellung)
  • im Bergbau die Auskleidung der Zwischenräume beim Streckenausbau, siehe Verzug (Bergbau)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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