Verzug
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Der Begriff Verzug bedeutet
- im gebildeten Umgangsdeutsch des 19. Jahrhunderts das Hinauszögern (dazu lat. periculum in mora: „bei ausbleibendem sofortigen Einschreiten droht Gefahr“)
- im Rechtswesen
- die Verzögerung einer fälligen Leistung durch den Schuldner, siehe Schuldnerverzug
- in der Zusammensetzung Gläubigerverzug oder Annahmeverzug hingegen die Weigerung des Gläubigers, eine Leistung entgegenzunehmen, siehe Annahmeverzug
- siehe auch: Gefahr im Verzug
- in der Mechanik eine Änderung der Maße und der Form, siehe Verzug (Mechanik)
- in der Garnherstellung das Auseinanderziehen der Fasern eines Faserbandes zu einem feineren Band; siehe Verzug (Garnherstellung)
- im Bergbau die Auskleidung der Zwischenräume beim Streckenausbau, siehe Verzug (Bergbau)
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