Volksinitiative

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Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie. Sie ist der erste Schritt, mit dem das Volk unmittelbar auf die Einführung, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes oder anderen Gegenstandes der politischen Willensbildung hinwirken kann. Im Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung ist sie der erste der drei Verfahrensschritte, mit denen das Volk einen verbindlichen politischen Beschluss fassen kann. In der zweistufigen Volksgesetzgebung geht dem Volksbegehren ein Antrag auf Volksbegehren voraus.

Bisweilen, zum Beispiel in einigen deutschen Bundesländern, werden auch Verfahren, die mit einer unverbindlichen Eingabe an das Parlament enden, als Volksinitiative bezeichnet. Diese sind jedoch keine Volksinitiativen im obigen Sinne, sondern unverbindliche Volkspetitionen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland gibt es die Volksinitiative bisher nur in den Bundesländern. Mit einer Volksinitiative können die Bürger ein politisches Vorhaben (z. B. einen Gesetzentwurf) selbst in ein Landesparlament einbringen. Wird innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt, muss sich der Landtag mit dem jeweiligen Anliegen befassen, evtl. Bürger anhören und eine Entscheidung treffen. Bürger haben außerdem das Recht, auch selber einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Der deutschen Volksinitiative fehlt aber im Gegensatz zur Schweizerischen jegliche Gestaltungskraft. Das Landesparlament muss lediglich über das Begehren beraten. Das Volk hat anders als in der Schweiz nicht das Recht, über das Sachgeschäft in einer Volksabstimmung selbst zu entscheiden.

Die Volksinitiative ist hier die erste Stufe eines dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens. Somit können die Initiatoren der Volksinitiative nach einer Ablehnung durch das Parlament die Durchführung eines Volksbegehrens erwirken. In manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) ist das Verfahren der Volksgesetzgebung zweistufig. Dort heißt die erste Stufe des Verfahrens „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“.


[Bearbeiten] Österreich

Die Volksinitiative zur Volksgesetzgebung ist in Österreich nicht möglich.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz ist die Volksinitiative Teil eines Verfahrens der zweistufigen Volksgesetzgebung. Siehe Volksinitiative (Schweiz).

[Bearbeiten] Europäische Union

In der EU gibt es bisher keine Volksinitiative. In dem 2005 durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa war jedoch eine sogenannte „Volksinitiative“ vorgesehen, die allerdings nicht Teil eines Verfahrens der Volksgesetzgebung ist, sondern lediglich die Kommission der Europäischen Union auffordert, im Europäischen Parlament ein bestimmtes Anliegen einzubringen. Diese Volksinitiative ist somit de facto eine Volkspetition.

[Bearbeiten] Literatur

  • Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie, Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei. München: Droemer Verlag, 2000, 391 S., ISBN 3-426-27204-0 (darin: Ausgehebelt: Ist direkte Demokratie unerwünscht? S. 210-244)
  • Otmar Jung: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Die Fälle „Aufwertung“, „Fürstenenteignung“, „Panzerkreuzerverbot“ und „Youngplan“. Frankfürt/Main u.a.: Campus, 1989
  • Brigitte und Ulrich G. Kliegis: Der Volksentscheid über die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein 1998. In: Hermann K. Heußner; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 S., ISBN 3-7892-8017-8
  • Reinhard Schiffers: Elemente direkter Demokratie im Weimarer Regierungssystem. Düsseldorf 1971, zugleich phil. Diss. Mannheim 1971
  • Christopher A. Schmidt: Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel- und süddeutschen Raum der Weimarer Republik. Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2607-6, zugleich jur. Diss. Hannover 2006
  • Jan H. Witte: Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik. Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-4809-7, zugleich jur. Diss. Hannover 1996

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgerinitiative, Direkte Demokratie, Graswurzelbewegung, Mehr Demokratie, Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksgesetzgebung, Stimmrecht, Wahlrecht

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