Nachfolger

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Der Begriff Nachfolger wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet:

  • rechtlich ist damit eine Person gemeint, die einem Vorgänger in einer Position oder einem Amt folgt, d.h. dessen Position oder Amt übernimmt
  • im Sinne eines Nachlassempfängers, siehe: Erbe
  • umgangssprachlich wird diese Bedeutung gelegentlich auch auf einen gegenständlichen Bereich ausgedehnt und meint dann häufig eine neuere Version eines Produktes oder Standards (etwa „XHTML ist der Nachfolger von HTML“, „der Astra ist der Nachfolger des Kadett“)
  • in der Mathematik in unterschiedlichen Gebieten, siehe Nachfolger (Mathematik)

Analog zum Nachfolger existiert auch immer ein Vorgänger. Ohne den Begriff Vorgänger oder Vorläufer wäre der Begriff Nachfolger nicht denkbar. Ein Vorgänger kann demnach darstellen:

Siehe auch:

Wiktionary
 Wiktionary: Nachfolger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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