Vorlage Diskussion:§/Doku

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Michael Metschkoll in Abschnitt Buzer?
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Juris vs. dejure[Quelltext bearbeiten]

Derzeit findet sich in der Wikipedia ein Kauderwelsch der verlinkten Normen (ich meine damit alleine die allgemeinen, verbreiteten aus BGB, GG etc.). Teilweise werden diese mit Juris verlinkt, teilweise mit dejure, teilweise gar nicht,... Mir kommt es so vor, als sei das anfangs mal besser gewesen, als nämlich glaube ich ein Bot automatisch dejure-Links gesetzt hat.

Ich finde, dahin sollte man zurück: einen Anbieter, jedenfalls woimmer möglich. Dabei wäre ich sehr stark für dejure, denn es entspricht weitaus mehr dem freien Gedanken. Es vernetzt die Normen mit Urteilen und Inhalten, auch der Wikipedia. Juris hingegen ist zwar halbstaatlich, aber eben nur halb und also auch nicht "frei". Gleichzeitig ist es aber weniger komfortabel.

Kurz: Egal welches, eine Entscheidung für ein System wäre aber prima. Und da finde ich dejure den deutlich besseren Kandidaten.--Rattapp1 13:34, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Buzer?[Quelltext bearbeiten]

Mit welcher Absicht verlinkt Wikipedia zur Zeit immer mehr auf die privatwirtschaftliche und werbefinanzierte Seite buzer.de, anstelle hier die offizielle Seite des BMJ mit Rechtsnormen des Bundes (www.gesetze-im-internet.de) zu verwenden? (nicht signierter Beitrag von 134.105.154.88 (Diskussion) 11:09, 14. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Der Eintrag ist wohl älter, aber immer noch aktuell: Wikipedia verlinkt gar nicht. Die Autoren von Wikipedia verlinken. Und wenn ein Autor, meist anonym, gerne möchte, dass Buzer mehr Klicks und mehr Werbeeinnahmen bekommen soll, dann verlinkt er dorthin. Ich verlinke nur auf juris, da dies nach meiner Auffassung die beste Gewähr für langfristig korrekte Gesetztestexte gibt. Da auch Juristen gerne darauf zurückgreifen, werden dort Fehler eher entdeckt und juris ist insbesondere nur von einem Interesse geprägt: Die Gesetztestexte möglichst authentisch wiederzugeben. --Michael Metschkoll (Diskussion) 19:56, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Auswahlseite[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es damit, analog zu der ISBN-Seite eine Gesetzesnormseite zu schaffen, wo dann jeder die Wahl hat, welchen Fremdanbieter er wählen will. Das wäre zwar einen Klick mehr, aber wenn derzeit zum Beispiel auf juris verlinkt ist, man aber zu dejure will oder umgekehrt, nützt einem der Link derzeit überhaupt nichts. --ICE20 (Diskussion) 02:42, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten