Warensendung
Die Warensendung ist eine von der Deutschen Bundespost durch die Postordnung vom 1. August 1964 neu eingeführte Beförderungsart. Die Beförderung einer Warensendung erfolgt zu einem ermäßigten Porto gegenüber dem normalen Briefversand. Die Deutsche Post AG führte diese Versendungsart als Rechtsnachfolgerin weiter. Durch die Postreform können auch private Postunternehmen Warensendungen anbieten.
Versandbedingungen
Die Warensendung wird von der Deutschen Post nur für den innerdeutschen Versand angeboten. Private Postdienstleister haben mit Jahresbeginn 2013 nachgezogen.[1] Es dürfen Proben, Muster oder Gegenstände versandt werden, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind.
Als Beilagen sind ausschließlich eine Inhaltsangabe, die Rechnung, Lieferschein oder ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck und Druckstücke wie Angebote und Kataloge erlaubt. Letztere, wie auch Eintrittskarten, Gutachten, Gutscheine, welche selbst nicht Kaufware sind, dürfen auch nicht der Hauptinhalt der Sendung sein. Briefliche, individuelle Mitteilungen dürfen nicht enthalten sein. Warensendungen müssen freigemacht sein.
Zur Kontrolle dieser Vorgaben ist offener Versand erforderlich, d. h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung z. B. mittels Musterklammern muss möglich sein. Die Kontrolle erfolgt durch Stichproben. Ein Briefgeheimnis ist bei einer Warensendung nicht gegeben. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben.
Die Kennzeichnung als Warensendung oberhalb der Anschrift ist erforderlich. Warensendungen werden von der Deutschen Post nachrangig behandelt, weswegen Laufzeiten von bis zu vier Werktagen vorkommen können. Eine Tracking-Nummer wird für eine Warensendung nicht angeboten.
Maße und Porto
Kosten von Warensendungen bei der Deutschen Post AG (nur Inland):
Seit 1. Januar 2016:
Art | Gewicht in Gramm |
Länge | Breite | Höhe | Preis in Euro |
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in Zentimetern | |||||
Kompakt | bis 50 | 10–35,3 | 7–30 | bis 15 | 0,90 |
Groß | bis 500 | 10–35,3 | 7–30 | bis 15 | 1,90 |
Maxi (h bis 5 cm) | bis 1000 | 10–35,3 | 7–30 | bis 5 | 2,20 |
Maxi (h bis 15 cm) | bis 1000 | 10–35,3 | 7–30 | bis 15 | 2,35 |
Literatur
- Handwörterbuch des Postwesens. 2. Auflage. Frankfurt am Main 1953, S. 771–772.