Widerspruch

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Das Wort Widerspruch bezeichnet

  • umgangssprachlich eine widersprechende Äußerung
  • eine Art Protest: man nimmt etwas nicht widerspruchslos hin!
  • in der Rhetorik etwa eine Gegenrede
  • in der juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, insbesondere das Vorverfahren für den Rechtsschutz gegen einen Verwaltungsakt: Siehe Widerspruch (Recht)
  • in der Logik, Mathematik und Wissenschaftstheorie das Auftreten einander widersprechender Bestimmungen/Aussagen über ein und dasselbe Objekt. Dabei dient das Aufspüren von Widersprüchen oft zur Entkräftung von Aussagen: Siehe Kontradiktion
  • einen Begriff aus der Hegelschen Philosophie, den auch Karl Marx übernommen hat: Siehe Widerspruch (Dialektik)
  • eine in Zürich herausgegebene politische Zeitschrift
  • Enzyklika Fides et Ratio von Papst Johannes Paul II.

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary
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