Widerspruch
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Das Wort Widerspruch bezeichnet
- umgangssprachlich eine widersprechende Äußerung
- eine Art Protest: man nimmt etwas nicht widerspruchslos hin!
- in der Rhetorik etwa eine Gegenrede
- in der juristischen Fachsprache einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, insbesondere das Vorverfahren für den Rechtsschutz gegen einen Verwaltungsakt: Siehe Widerspruch (Recht)
- in der Logik, Mathematik und Wissenschaftstheorie das Auftreten einander widersprechender Bestimmungen/Aussagen über ein und dasselbe Objekt. Dabei dient das Aufspüren von Widersprüchen oft zur Entkräftung von Aussagen: Siehe Kontradiktion
- einen Begriff aus der Hegelschen Philosophie, den auch Karl Marx übernommen hat: Siehe Widerspruch (Dialektik)
- eine in Zürich herausgegebene politische Zeitschrift
- Enzyklika Fides et Ratio von Papst Johannes Paul II.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Satz vom Widerspruch
- Antinomie
- Paradoxon
- Aporie
- Antagonismus
- Contradictio in adjecto
- Widerlegung
- Oxymoron
- Pluralismus
Wiktionary: Widerspruch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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