Wikipedia:Humorarchiv/Straßenlaterne austreten

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Insbesondere im ländlichen Raum hält sich der Mythos, dass ein gezielter Tritt gegen einen Laternenpfosten diese dazu brächte, auszugehen. Dabei handelt es sich allerdings um eine moderne Legende. Lediglich bei manchen Leuchtmitteltypen tritt dieses Phänomen auf.[1][2]

Je nach Trittstärke und Laternentyp kann die Straßenlaterne kurz ausfallen oder dauerhaft beschädigt bleiben. Letzteres gilt als Sachbeschädigung.[3]

Technischer Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Bei der Straßenbeleuchtung sind heutzutage vor allem Leuchtstofflampen oder Natriumdampflampen im Einsatz. Auch wenn diese (zumindest in Anwohner- und Sammelstraßen, wo die weniger effizienten Natriumdampf-Niederdrucklampen eingesetzt werden) immer mehr durch die energiesparenderen LED-Leuchten ersetzt werden. [4]

Das Austreten von Straßenlaternen funktioniert nur bei Leuchtkörpern, bei denen das Licht durch Generieren eines Lichtbogens erzeugt wird. Damit ein Lichtbogen zustande kommt, muss beim Anschalten der Lampe einmalig ein Mindeststrom überschritten werden. Dieser wird durch einen „Starter“ erzeugt. Eine Erschütterung durch beispielsweise einen Tritt führt dazu, dass der Lichtbogen abreißt. Der Starter ist während des normalen Betriebes allerdings durch einen Bimetall Schalter ausgeschaltet. Bimetall Schalter sind temperaturabhängige Schalter. Der Lichtbogen wird also erst wiederhergestellt, wenn die Leuchte abgekühlt ist, was meist mehrere Minuten dauert.[5] [6] [1] [7]

Gaslaternen können durch Erschütterung ebenfalls zum Erlöschen gebracht werden. Durch Erschütterung können die Glühstrümpfe beschädigt werden die anschließend wieder instandgesetzt werden müssen.[8] [9]

Das Austreten von LED Straßenlaternen ist nicht möglich und führt zu einer dauerhaften Beschädigung der Straßenlaterne.[3]

Strafrechtliche Konsequenzen[Quelltext bearbeiten]

Wird eine Straßenlaterne beschädigt oder zerstört handelt es sich nach §304 Strafgesetzbuch (STGB) um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung.[10]

"(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar." [11]

In seinem Buch "Klingelstreiche im Niemandsland" schildert der Autor Quichotte wie ihm berichtet wird, dass es möglich sei Straßenlaternen auszutreten. [12]

Auch in einem Artikel vom Süddeutschen Zeitung Magazin wird das Thema erwähnt, da der Vater des Autors eine Straßenlaterne durch einen Tritt zum Erlöschen bringt und sie am kommenden Tag unerwartet wieder brennt. [13]

Der Online Kleiderdruckdienst Spreadshirt produziert unter der Rubrik "Dorf-Sprüche" T-shirts und Pullover mit dem Aufdruck "Betrunken Straßenlaternen austreten"[14]

Da die Täter oft nicht ermittelt werden können, bleibt der Sachschaden bei den Gemeinden und Städten. Diese müssen für die Wiederinstandsetzung der Straßenlaternen aufkommen und verschwenden somit finanzielle und personelle Ressourcen. [3]

Die durch die Zerstörung ausgelöste fehlende Nachtbeleuchtung führt zudem teilweise zur Verunsicherung der Bevölkerung. So besteht die Sorge vor weiteren Straftaten aufgrund der mangelnden Beleuchtung. [15]

  1. a b Christoph Drösser: Stimmt's - Das große Buch der modernen Legenden. 1. Edition Auflage. rowohlt digitalbuch, 3. Mai 2010.
  2. Jens Bluhm: Amtsgericht: 15 Stunden Sozialarbeit für Tritt gegen die Laterne. In: www.shz.de. Holsteinischer Courier, 14. Februar 2017, abgerufen am 1. April 2021.
  3. a b c Michael Keim: Letztlich müssen Bürger dafür zahlen. In: Nordeutsche-Zeitung Online. Nordwest-Zeitung, 28. Januar 2006, abgerufen am 4. Januar 2021.
  4. Redaktion: Umrüstung konventioneller Straßenbeleuchtung auf LED. AZ/Architekturzeitung, 21. Februar 2017, abgerufen am 3. Januar 2021.
  5. Lukas Weber: So leuchtet die Straße in Zukunft. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Februar 2016, abgerufen am 4. Januar 2021.
  6. Christoph Drösser: Stimmts? Tritt vor die Laterne Eine Kolumne von Christoph Drösser. In: Zeit Online. ZEIT ONLINE GmbH, 23. März 2006, abgerufen am 3. Januar 2021.
  7. Warum gehen Straßenlaternen aus, wenn man dagegen tritt? In: www.lampenkontor.de. nox divendo GmbH, abgerufen am 4. Januar 2021.
  8. Julia Rotenberger: Die Laternenanzünder. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 13. Oktober 2013, abgerufen am 1. September 2021.
  9. Jens Jessen: Straßenbeleuchtung Ästhetik geht vor. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 1. Juni 2012, abgerufen am 9. Januar 2021.
  10. Redaktion DAHAG Rechtsservices AG: Straßenlaterne. 4. Januar 2011, abgerufen am 9. Januar 2021.
  11. Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung. In: Strafgesetzbuch. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 3. Januar 2021.
  12. Quichotte: Klingelstreiche im Niemandsland. Hrsg.: Rothwohlt Taschenbuch. 1. Edition Auflage. 2017, ISBN 3-499-63288-8.
  13. Max Scharnigg: Das ewige Licht. Heft 14/2019. Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH, 6. April 2019 (sueddeutsche.de).
  14. Bino92: Frauen T-Shirt mit gerollten Ärmeln - Betrunken Straßenlaternen austreten - Dorf Sprüche. sprd.net AG, abgerufen am 3. Januar 2021.
  15. Christine Liebhardt: Laternen oft kaputt: Wiblinger haben Angst. Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, 19. Januar 2018, abgerufen am 3. Januar 2021.